Das Verbotszeichen „Nichts abstellen oder lagern“ nach BGV A8 (P12) weist unmissverständlich darauf hin, dass an einem bestimmten Ort keine Gegenstände, Materialien oder Güter abgestellt oder gelagert werden dürfen. Als klassisches Verbotsschild sorgt es dafür, dass Flucht- und Rettungswege, Durchgänge sowie sicherheitsrelevante Bereiche jederzeit frei bleiben und Gefahrenquellen vermieden werden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotsschild kommt überall dort zum Einsatz, wo freie Flächen aus Sicherheits-, Organisations- oder Brandschutzgründen unbedingt frei gehalten werden müssen. Es macht deutlich sichtbar, dass das Abstellen oder Lagern von Gegenständen an dieser Stelle untersagt ist.
- Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Treppenhäuser
- Verkehrs- und Durchgangswege in Lagerhallen, Werkstätten und Produktionsstätten
- Bereiche vor Feuerlöschern, Hydranten, Brandschutztüren und elektrischen Anlagen
- Ladezonen, Rampen und Anlieferungsbereiche
- Parkflächen, Tiefgaragen und Zufahrten
- Lagerbereiche, in denen bestimmte Zonen freigehalten werden müssen
Durch die eindeutige, international verständliche Bildsymbolik wird das Verbot auch ohne Sprachkenntnisse sofort erfasst – ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit von Mitarbeitern, Besuchern und externen Dienstleistern.
Material & Ausführung
Sie können das Verbotszeichen in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen wählen, sodass es optimal zu Ihrem Einsatzort passt:
- Alu 2 mm: Die stabile Aluminiumausführung ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich hervorragend für den langfristigen Einsatz im Innen- und Außenbereich, etwa an Wänden, Toren oder Pfosten.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienversion lässt sich schnell und unkompliziert anbringen. Ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Metall, Glas, Kunststoff oder lackierte Flächen.
Zusätzlich stehen mehrere Materialausführungen zur Verfügung:
- weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – besonders sinnvoll für Außenbereiche, Zufahrten und schlecht beleuchtete Zonen.
- nachleuchtend: Diese Variante speichert Licht und bleibt auch bei Ausfall der Beleuchtung eine Zeit lang erkennbar, was die Orientierung in kritischen Situationen unterstützt.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen an jedem Standort optimal wahrgenommen wird, bieten wir es in mehreren Durchmessern an. Kleinere Formate eignen sich für die Kennzeichnung auf kurze Distanz, während größere Schilder auch aus der Ferne gut sichtbar sind.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im kleinen Format ist ideal, wenn Sie mehrere Stellen gleichzeitig kennzeichnen möchten. Wählen Sie einfach die passende Kombination aus Material, Ausführung und Größe für Ihren individuellen Bedarf.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige, sofort verständliche Verbotskennzeichnung nach BGV A8 (P12)
- Wahlweise als robustes Aluminiumschild oder praktischer Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 oder nachleuchtend
- Fünf Durchmesser – vom kleinen 4er-Satz bis zum großformatigen 600-mm-Schild
- Witterungsbeständige Aluvariante für den dauerhaften Innen- und Außeneinsatz
- Hält Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege zuverlässig frei
- Leichte Montage auf geeigneten Untergründen
Mit dem Verbotszeichen „Nichts abstellen oder lagern“ sorgen Sie für Ordnung, Sicherheit und freie Wege in Ihrem Unternehmen. Wählen Sie jetzt die passende Ausführung und Größe und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
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