Das Verbotszeichen „Verbot für Personen mit Herzschrittmacher“ nach der älteren Norm BGV A8 (Symbol P11) warnt gezielt Menschen mit implantierten Herzschrittmachern oder anderen aktiven Implantaten vor gefährdeten Bereichen. Mit dem klar erkennbaren roten Verbotssymbol auf weißem Grund kommuniziert dieses Schild eine wichtige Sicherheitsinformation auf einen Blick und trägt dazu bei, gesundheitliche Risiken durch starke elektromagnetische Felder zu vermeiden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Elektromagnetische Felder können die Funktion von Herzschrittmachern stören. Deshalb ist eine gut sichtbare Kennzeichnung überall dort sinnvoll, wo entsprechende Anlagen oder Geräte betrieben werden. Typische Einsatzorte für dieses Verbotsschild sind:
- Industrie- und Produktionsbetriebe mit starken Magnetfeldern
- Bereiche mit Induktionsöfen, Schweißanlagen oder Transformatoren
- Prüf- und Messlabore sowie Forschungseinrichtungen
- Anlagen der Elektrotechnik und Energieversorgung
- Zugangsbereiche, Türen und Absperrungen zu gefährdeten Zonen
Angebracht wird das Zeichen bevorzugt am Zugang zu den betroffenen Bereichen, sodass Personen mit Herzschrittmacher bereits vor dem Betreten gewarnt werden. So lässt sich das Risiko frühzeitig und wirksam reduzieren.
Material & Ausführung
Das Verbotszeichen ist in unterschiedlichen Materialien und Oberflächen erhältlich, damit Sie es passend zu Untergrund und Einsatzumgebung wählen können:
- Alu 2 mm: Die robuste Aluminiumausführung ist stabil, langlebig und witterungsbeständig. Sie eignet sich damit sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich und behält ihre Form auch bei mechanischer Beanspruchung.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante lässt sich schnell und unkompliziert anbringen. Ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Metallflächen, Glas oder Maschinengehäuse.
Zusätzlich stehen drei Oberflächenausführungen zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für eine deutliche Erkennbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – besonders vorteilhaft in schlecht beleuchteten oder dämmrigen Bereichen.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung nimmt Licht auf und leuchtet anschließend nach, sodass das Zeichen auch bei Stromausfall oder in der Dunkelheit noch erkennbar bleibt.
Formate & Individualisierung
Damit die Beschilderung optimal zur Umgebung und zum benötigten Erkennungsabstand passt, ist das Verbotszeichen in mehreren Durchmessern erhältlich. Größere Formate empfehlen sich für weite Distanzen oder großflächige Bereiche, kleinere für die Kennzeichnung direkt an Geräten und Türen.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im Format 100 mm eignet sich besonders gut, wenn mehrere Stellen gleichzeitig gekennzeichnet werden sollen – etwa an verschiedenen Zugängen oder Geräten. Für großflächige Zonen und lange Sichtachsen bietet sich das Format mit 600 mm Durchmesser an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare Warnung für Personen mit Herzschrittmacher gemäß Symbol P11 (BGV A8)
- Wahlweise als robustes Aluminiumschild oder als flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate vom praktischen 4er-Satz bis zum großen 600-mm-Schild
- Witterungsbeständige Aluminiumvariante für innen und außen
- Hoher Signalkontrast für eine schnelle, eindeutige Erkennbarkeit
- Vielseitig einsetzbar in Industrie, Technik, Labor und Anlagenbau
Mit diesem Verbotszeichen sorgen Sie für eine eindeutige, gut sichtbare Kennzeichnung gefährdeter Bereiche und schützen so Personen mit Herzschrittmacher. Wählen Sie einfach das passende Material, die gewünschte Ausführung und Ihr bevorzugtes Format und bestellen Sie das Schild bequem für Ihren Einsatzbereich.
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