Das Verbotszeichen „Essen und Trinken verboten“ P19 nach BGV A8 ist ein klar erkennbares Sicherheitsschild, das in sensiblen Bereichen auf ein wichtiges Verbot hinweist. Mit dem international verständlichen Verbotssymbol – der durchgestrichenen Darstellung – schützen Sie Arbeitsplätze, Produkte und Personen vor Kontamination und Gefährdung.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo aus hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen weder gegessen noch getrunken werden darf. Es unterstützt Sie dabei, betriebliche Vorgaben unmissverständlich zu kommunizieren und potenzielle Gefahren zu vermeiden.
- Labore, Chemie- und Pharmabereiche sowie Reinräume
- Produktions- und Fertigungshallen mit Gefahrstoffen
- Lebensmittelverarbeitung und hygienisch sensible Zonen
- Lager, Werkstätten und technische Anlagen
- Serverräume, Archive und andere schützenswerte Bereiche
- Öffentliche Einrichtungen, Museen und Ausstellungsräume
Durch die deutliche Bildsprache wird das Verbot auch ohne Sprachkenntnisse sofort verstanden – ein entscheidender Vorteil in Betrieben mit internationaler Belegschaft oder hohem Besucheraufkommen.
Material & Ausführung
Das Verbotsschild ist in zwei Materialvarianten und drei Ausführungen erhältlich, sodass Sie es passgenau auf Ihren Einsatzort abstimmen können:
- Alu 2 mm: Das robuste Aluminiumschild ist formstabil, witterungsbeständig und langlebig. Es eignet sich hervorragend für die dauerhafte Montage im Innen- und Außenbereich, etwa an Wänden, Türen oder Ständern.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folie lässt sich schnell und unkompliziert anbringen. Sie ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Glas, Metall oder lackierte Flächen.
Bei den Ausführungen haben Sie die Wahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Variante mit hohem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei ausreichenden Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für schwach beleuchtete Bereiche oder Außenbereiche.
- Nachleuchtend: Diese Variante lädt sich bei Lichteinfall auf und bleibt anschließend auch ohne Lichtquelle erkennbar. So bleibt das Verbot selbst bei Stromausfall oder in dunklen Umgebungen sichtbar.
Formate & Individualisierung
Damit das Schild optimal zu Ihrem Standort und der gewünschten Betrachtungsentfernung passt, stehen mehrere runde Formate zur Verfügung. Größere Durchmesser sorgen für eine bessere Fernwirkung, während kleinere Formate sich für die Kennzeichnung auf engem Raum eignen.
- Durchmesser 100 mm (4er Satz auf Bogen) – praktisch für die Mehrfachkennzeichnung
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm – für weithin sichtbare Hinweise
Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Größe stellen Sie sich genau das Verbotszeichen zusammen, das zu Ihren Anforderungen passt. Der 4er-Satz im Format 100 mm ist besonders wirtschaftlich, wenn Sie mehrere Stellen gleichzeitig kennzeichnen möchten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges, international verständliches Verbotssymbol nach BGV A8 (P19)
- Wahl zwischen robustem Aluminium und flexiblem Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf runde Formate von 100 mm bis 600 mm Durchmesser
- Geeignet für Innen- und Außenbereiche sowie schwach beleuchtete Zonen
- Schnelle Montage – dauerhaft am Schild oder als selbstklebende Folie
- Wirtschaftlicher 4er-Satz für die Mehrfachkennzeichnung
Mit dem Verbotszeichen „Essen und Trinken verboten“ P19 kennzeichnen Sie sensible Bereiche zuverlässig und normgerecht nach der älteren BGV A8. Wählen Sie einfach das passende Material, die gewünschte Ausführung und Größe und bestellen Sie Ihr Sicherheitsschild bequem im Shop.
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