Das Verbotszeichen „Für Flurförderzeuge verboten“ (P07) nach BGV A8 signalisiert unmissverständlich, dass Gabelstapler, Hubwagen und ähnliche Fahrzeuge einen bestimmten Bereich nicht befahren dürfen. Mit dem klaren Symbol – einem durchgestrichenen roten Verbotskreis – schützt dieses Verbotsschild Personen, Waren und Betriebsabläufe zuverlässig vor unerwünschtem Fahrzeugverkehr.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo Flurförderzeuge aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen ferngehalten werden müssen. Die eindeutige Bildsprache sorgt dafür, dass die Botschaft ohne Worte und sprachunabhängig verstanden wird.
- Lagerhallen, Logistikzentren und Distributionsflächen
- Produktions- und Fertigungsbereiche mit empfindlichen Zonen
- Fußgängerwege, Aufenthaltsbereiche und Sozialräume
- Enge Durchgänge, Türen und Zugänge, die nicht befahren werden dürfen
- Böden mit begrenzter Tragfähigkeit oder besonderen Anforderungen
- Werkstätten, Handwerksbetriebe und gewerbliche Objekte
Als Bestandteil eines durchdachten Kennzeichnungskonzepts unterstützt das P07-Verbotsschild die betriebliche Sicherheit und hilft, Unfälle sowie Sachschäden zu vermeiden.
Material & Ausführung
Damit das Verbotszeichen zu Ihrem Einsatzort passt, stehen verschiedene Materialien und Ausführungen zur Auswahl:
- Aluminium 2 mm: Die robuste und formstabile Variante ist witterungsbeständig und eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich. Das Schild bleibt auch bei Feuchtigkeit und wechselnden Temperaturen langlebig.
- Aufkleber (Folie): Die selbstklebende Ausführung lässt sich schnell und einfach auf glatten, festen und sauberen Untergründen wie Toren, Wänden oder Maschinen anbringen – eine praktische und wirtschaftliche Lösung.
Zusätzlich können Sie zwischen drei Materialausführungen wählen:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für Verkehrsflächen und Zonen mit Fahrzeugbewegung.
- Nachleuchtend: Diese Variante speichert Licht und ist auch nach dem Erlöschen der Lichtquelle noch erkennbar – ein Vorteil bei Stromausfall oder in weniger beleuchteten Bereichen.
Formate & Individualisierung
Das Verbotsschild ist in mehreren Durchmessern erhältlich, sodass Sie die passende Größe für Ihren Betrachtungsabstand und die örtlichen Gegebenheiten wählen können:
- Ø 200 mm – für kurze bis mittlere Sichtabstände
- Ø 300 mm – vielseitiger Standard für viele Anwendungen
- Ø 420 mm – für größere Distanzen und weiträumige Flächen
- Ø 600 mm – für hohe Fernwirkung in großen Hallen und im Außenbereich
- Ø 100 mm – praktisch als 4er-Satz auf Bogen für kleinere Kennzeichnungen
Durch die Kombination aus Größe, Material und Ausführung stellen Sie sich das Verbotszeichen genau nach Ihrem Bedarf zusammen und stimmen es optimal auf Ihre Einsatzumgebung ab.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige, sprachunabhängige Kennzeichnung gemäß der Bildsprache nach BGV A8
- Wahl zwischen robustem Aluminium und praktischem Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Größen von Ø 100 mm bis Ø 600 mm für jeden Betrachtungsabstand
- Witterungsbeständige Aluminium-Variante für den Außeneinsatz geeignet
- Erhöht die Sicherheit und beugt Unfällen sowie Sachschäden vor
- Schnelle Montage und flexible Einsatzmöglichkeiten
Mit dem Verbotszeichen „Für Flurförderzeuge verboten“ (P07) kennzeichnen Sie sensible Bereiche klar und dauerhaft. Wählen Sie einfach Material, Größe und Ausführung passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie Ihr Verbotsschild bequem in unserem Shop.
View All
Individuelle Schilder
Sonderschilder
Zubehör
Gewässer
Schule
Sonstige Schilder
Spiel und Sport
Bolzplatz
Bouleplatz
Hockey
Laufsport
Skate- und BMX-Anlage
Spielplatzschilder
Volleyball
Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.