Das Verbotszeichen „Nicht falten“ nach DIN 4844-2 weist eindeutig darauf hin, dass bestimmte Materialien, Dokumente oder Waren nicht gefaltet oder geknickt werden dürfen. Mit seinem klaren, sofort verständlichen Symbol – dem roten Verbotskreis mit Querbalken – schützt es empfindliche Güter vor Beschädigung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf beim Transport, bei der Lagerung und im Versand.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotsschild kommt überall dort zum Einsatz, wo empfindliche oder formstabile Güter vor dem Falten geschützt werden müssen. Das eindeutige Piktogramm überwindet Sprachbarrieren und wird auch von internationalem Personal auf einen Blick verstanden.
- Versand- und Verpackungsbereiche für Fotos, Grafiken, Poster und Urkunden
- Lager und Logistik zur Kennzeichnung empfindlicher Sendungen
- Druckereien, Werbeagenturen und Copyshops
- Archive und Verwaltungen mit wertvollen Dokumenten und Plänen
- Poststellen, Kurierdienste und Versandhandel
- Produktionsstätten mit flachen, knickempfindlichen Werkstücken
Ob als dauerhafte Kennzeichnung an Regalen und Wänden oder direkt auf der Verpackung – das Zeichen macht unmissverständlich klar, dass hier vorsichtiges Handling gefragt ist.
Material & Ausführung
Das Verbotszeichen ist in verschiedenen Materialien und Ausführungen erhältlich, sodass Sie für jeden Einsatzort die passende Variante wählen können:
- Aluminium 2 mm: Robust, formstabil und witterungsbeständig – ideal für die dauerhafte Montage im Innen- und Außenbereich. Das stabile Alu-Schild behält seine Form und lässt sich einfach an Wänden oder Regalen befestigen.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienausführung eignet sich hervorragend für glatte, feste und saubere Untergründe. So bringen Sie das Verbotszeichen schnell und flexibel direkt auf Verpackungen, Kartons, Türen oder Geräten an.
Zusätzlich stehen Ihnen drei Materialausführungen zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische, kontrastreiche Ausführung mit optimaler Lesbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Folie verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – besonders sinnvoll an schlecht beleuchteten Orten.
- Nachleuchtend: Diese Variante lädt sich bei Lichteinfall auf und bleibt anschließend auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar – ein Plus an Sicherheit bei Stromausfall oder in abgedunkelten Bereichen.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen zu jedem Einsatzort und jeder Entfernung passt, bieten wir mehrere Durchmesser an. Größere Formate eignen sich für die Fernwirkung und gut sichtbare Wandmontage, kleinere Formate für die direkte Kennzeichnung auf Verpackungen und Objekten.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im Format 100 mm ist besonders wirtschaftlich, wenn Sie mehrere Stellen gleichzeitig kennzeichnen möchten – etwa auf mehreren Verpackungen oder an verschiedenen Regalfächern. Wählen Sie einfach die Kombination aus Material, Ausführung und Größe, die zu Ihrem Bedarf passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges, international verständliches Verbotssymbol nach DIN 4844-2
- Wahlweise als robustes Alu-Schild (2 mm) oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Durchmesser für Nah- und Fernwirkung
- Wirtschaftlicher 4er-Satz für die Mehrfachkennzeichnung
- Schützt empfindliche Güter vor Knick- und Faltschäden
- Für den Innen- und Außenbereich geeignet
Mit dem Verbotszeichen „Nicht falten“ kennzeichnen Sie empfindliche Sendungen und Materialien zuverlässig und beugen Beschädigungen wirksam vor. Wählen Sie jetzt Ihre passende Material-, Ausführungs- und Größenvariante und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
View All
Individuelle Schilder
Sonderschilder
Zubehör
Gewässer
Schule
Sonstige Schilder
Spiel und Sport
Bolzplatz
Bouleplatz
Hockey
Laufsport
Skate- und BMX-Anlage
Spielplatzschilder
Volleyball
Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.