Das Verbotszeichen „Mobilfunk verboten“ nach BGV A8 (Symbol P18) untersagt eindeutig und unmissverständlich die Nutzung von Mobiltelefonen und mobilen Funkgeräten in einem bestimmten Bereich. Mit dem international verständlichen Piktogramm – einem durchgestrichenen Mobiltelefon im roten Verbotskreis – sorgt dieses Schild dafür, dass Anweisungen ohne Sprachbarrieren wahrgenommen werden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Ein Verbot der Mobilfunknutzung ist überall dort sinnvoll, wo elektromagnetische Signale empfindliche Geräte stören oder aus Sicherheitsgründen für Ruhe und Konzentration gesorgt werden muss. Das Verbotsschild kennzeichnet klar abgegrenzte Zonen und beugt Missverständnissen vor.
- Krankenhäuser, Arztpraxen und medizinische Einrichtungen mit empfindlichen Messgeräten
- Labore, Forschungs- und Prüfeinrichtungen
- Industrieanlagen und Bereiche mit explosionsgefährdeter Atmosphäre
- Tankstellen, Betankungsanlagen und Lagerräume für brennbare Stoffe
- Bibliotheken, Prüfungsräume, Konferenz- und Ruhezonen
- Serverräume, Rechenzentren und technische Bereiche
Durch die deutliche Kennzeichnung tragen Sie dazu bei, betriebliche Abläufe zu sichern und Ihrer Informationspflicht gegenüber Mitarbeitern und Besuchern nachzukommen.
Material & Ausführung
Sie wählen zwischen zwei Materialien, die jeweils auf unterschiedliche Montagesituationen zugeschnitten sind:
- Aluminium 2 mm: Die stabile Aluminiumplatte ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich für die dauerhafte Anbringung im Innen- und Außenbereich und lässt sich unkompliziert an Wänden, Pfosten oder Türen befestigen.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folie ist die flexible und schnell montierte Lösung für glatte, feste und saubere Untergründe wie Glas, Metall oder lackierte Flächen.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Auswahl, um das Schild optimal an die Lichtverhältnisse anzupassen:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für Bereiche mit schwacher Beleuchtung.
- Nachleuchtend: Die nachleuchtende Ausführung bleibt auch bei Stromausfall oder in dunklen Umgebungen erkennbar und speichert dazu vorhandenes Licht.
Formate & Individualisierung
Damit die Beschilderung zur jeweiligen Erkennungsentfernung und zum verfügbaren Platz passt, ist das Verbotszeichen in mehreren runden Formaten erhältlich:
- Durchmesser 100 mm als praktischer 4er-Satz auf einem Bogen – ideal für die Mehrfachkennzeichnung kleinerer Flächen
- Durchmesser 200 mm für nahe Betrachtungsabstände
- Durchmesser 300 mm als vielseitige Standardgröße
- Durchmesser 420 mm für gute Fernwirkung
- Durchmesser 600 mm für große Hallen, Außenbereiche und weite Erkennungsentfernungen
Durch die Kombination aus Format, Material und Ausführung stellen Sie sich Ihr Verbotsschild passgenau für Ihren Einsatzort zusammen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges, international verständliches Piktogramm nach BGV A8 (P18)
- Wahl zwischen robustem Aluminium und flexiblem Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf runde Formate von 100 bis 600 mm für jede Erkennungsentfernung
- Für Innen- und Außenbereich geeignet
- Schnelle und unkomplizierte Montage
- Praktischer 4er-Satz für die günstige Mehrfachkennzeichnung
Mit dem Verbotszeichen „Mobilfunk verboten“ kommunizieren Sie Ihre Sicherheits- und Nutzungsvorgaben klar und dauerhaft. Wählen Sie einfach das passende Material, die gewünschte Ausführung und Ihr Format und bestellen Sie die Beschilderung bequem für Ihren Einsatzbereich.
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