Das Verbotszeichen „Personenbeförderung (Seilfahrt) verboten“ nach BGV A8 (P13) signalisiert unmissverständlich, dass die Beförderung von Personen an dieser Stelle untersagt ist. Als klassisches Verbotsschild mit rundem Format und rotem Rand sorgt es für sofortige Erkennbarkeit und trägt dazu bei, Gefahrensituationen im Betrieb zuverlässig zu vermeiden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo die Beförderung von Personen – etwa durch Seilfahrt oder vergleichbare Fördereinrichtungen – aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden muss. Die klare Bildsprache erreicht Mitarbeiter, Besucher und Fremdfirmen gleichermaßen, unabhängig von Sprachkenntnissen.
- Bergbau, Schächte und untertägige Anlagen
- Industrie- und Produktionsbetriebe mit Förder- und Transporteinrichtungen
- Baustellen und Aufzugs- bzw. Materialfördersysteme
- Technische Anlagen, Werkstätten und Lagerbereiche
- Gefahrenbereiche, in denen ausschließlich Materialtransport zulässig ist
Durch die gut sichtbare Platzierung an Ein- und Zugängen, an Fördereinrichtungen oder direkt an der Gefahrenquelle unterstützen Sie die betriebliche Sicherheit und weisen deutlich auf das bestehende Verbot hin.
Material & Ausführung
Damit das Verbotsschild optimal zu Ihrem Einsatzort passt, stehen unterschiedliche Materialien und Ausführungen zur Auswahl:
- Aluminium 2 mm: Robust, formstabil und witterungsbeständig – ideal für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich und in anspruchsvollen Umgebungen.
- Aufkleber (Folie): Die selbstklebende Variante eignet sich für glatte, feste und saubere Untergründe und lässt sich schnell und unkompliziert anbringen.
Zusätzlich können Sie die passende Materialausführung wählen:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für gute Sichtbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – besonders sinnvoll in schwach beleuchteten oder befahrenen Bereichen.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung bleibt auch nach dem Erlöschen der Lichtquelle noch erkennbar und erhöht die Sicherheit bei Stromausfall oder in dunklen Bereichen.
Formate & Individualisierung
Das Verbotszeichen P13 ist in mehreren Durchmessern erhältlich, sodass Sie die Schildgröße optimal an Betrachtungsabstand und Anbringungsort anpassen können. Kleinere Formate eignen sich für den Nahbereich, während größere Durchmesser auch aus der Distanz gut erkennbar sind.
- Durchmesser 100 mm (4er-Satz auf Bogen) – praktisch für die Mehrfachkennzeichnung
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm – für große Betrachtungsabstände
Durch die Kombination aus Format, Material und Ausführung stellen Sie sich die für Ihren Bedarf passende Beschilderung individuell zusammen – von der kleinen Folienvariante bis zum großformatigen Aluminiumschild.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige, international verständliche Bildsprache als Verbotszeichen
- Wahlweise als robustes Aluminiumschild oder als selbstklebender Aufkleber
- Fünf Durchmesser für unterschiedliche Betrachtungsabstände
- Ausführungen weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend erhältlich
- Witterungsbeständige Aluminium-Variante für den dauerhaften Außeneinsatz
- Verbesserte Sichtbarkeit bei Dunkelheit durch reflektierende oder nachleuchtende Ausführung
- 4er-Satz im Kleinformat für die wirtschaftliche Mehrfachkennzeichnung
Mit dem Verbotszeichen „Personenbeförderung (Seilfahrt) verboten“ nach BGV A8 kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche klar und normgerecht. Wählen Sie einfach das passende Format, Material und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie die für Ihren Einsatzort optimale Beschilderung.
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