Das Gebotszeichen „Gesichtsschutz benutzen“ ist ein zentrales Element der betrieblichen Sicherheitskennzeichnung und weist Mitarbeiter sowie Besucher unmissverständlich darauf hin, dass in einem bestimmten Bereich ein Gesichtsschutz zu tragen ist. Das runde blaue Symbolschild sorgt für klare Orientierung und trägt aktiv zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren bei. Es entspricht der gestalterischen Ausführung nach DIN 4844-2 und ist damit sofort verständlich.
Einsatzbereiche & Anwendung
Ein Gesichtsschutz schützt Augen und Gesicht vor Funken, Spritzern, Splittern, Staub oder chemischen Einwirkungen. Das entsprechende Gebotsschild kennzeichnet Zonen, in denen diese Schutzausrüstung obligatorisch ist. So schaffen Sie klare Verhältnisse und stärken das Sicherheitsbewusstsein in Ihrem Betrieb.
- Metallverarbeitung, Schleif- und Trennarbeitsplätze
- Werkstätten, Produktionshallen und Industrieanlagen
- Labore und Bereiche mit chemischen Stoffen
- Handwerksbetriebe und Schweißarbeitsplätze
- Baustellen und Zugänge zu Gefahrenbereichen
- Lager- und Bearbeitungszonen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Durch die Anbringung an Eingängen, an Maschinen oder direkt am Arbeitsplatz erkennen Beschäftigte bereits vor Betreten des Bereichs, welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist.
Material & Ausführung
Das Gebotszeichen ist in zwei bewährten Materialvarianten erhältlich, sodass Sie die passende Lösung für Innen- und Außenbereiche wählen können:
- Alu 2 mm: Die Aluminiumausführung ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich besonders für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich sowie an stark beanspruchten Standorten und lässt sich unkompliziert montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folie ist die flexible und wirtschaftliche Variante für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Maschinen, Glas oder Metallflächen. Sie trägt kaum auf und ist schnell angebracht.
Zusätzlich stehen zwei Materialausführungen zur Auswahl:
- weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- reflektierend RA1: Die reflektierende Variante verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich und empfiehlt sich für Bereiche mit wechselnden oder ungünstigen Lichtverhältnissen.
Formate & Individualisierung
Damit das Gebotszeichen an jedem Standort optimal wahrgenommen wird, bieten wir mehrere Größen an. Die passende Wahl richtet sich nach dem Betrachtungsabstand und der Größe des zu kennzeichnenden Bereichs:
- Durchmesser 100 mm (4er Satz auf Bogen) – ideal für kleine Flächen, Maschinen oder die Mehrfachkennzeichnung
- Durchmesser 200 mm – für Türen und Arbeitsplätze auf kurze Distanz
- Durchmesser 300 mm – gut sichtbar in Werkstätten und Hallen
- Durchmesser 420 mm – für größere Bereiche und mittlere Entfernungen
- Durchmesser 600 mm – für die Fernwirkung an Zugängen und weiträumigen Anlagen
Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Format stellen Sie die Beschilderung passgenau auf Ihre Umgebung und die jeweiligen Sichtanforderungen ein.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige Kennzeichnung der Gebotspflicht „Gesichtsschutz benutzen“
- Gestaltung nach DIN 4844-2 für schnelle, sprachunabhängige Verständlichkeit
- Zwei Materialien: robustes Alu 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Wahlweise Standard weiß oder reflektierend RA1 für bessere Sichtbarkeit
- Fünf Formate vom praktischen 4er-Satz bis 600 mm Durchmesser
- Vielseitig einsetzbar in Innen- und Außenbereichen
- Einfache Montage und langlebige Materialqualität
Mit dem Gebotszeichen „Gesichtsschutz benutzen“ erhöhen Sie die Sicherheit an gefährdeten Arbeitsplätzen und erfüllen Ihre Kennzeichnungspflichten zuverlässig. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie Ihr Gebotsschild bequem online.
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