Das Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ nach BGV A8 (M 03) weist unmissverständlich darauf hin, dass in einem bestimmten Bereich das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben ist. Das kreisrunde blaue Symbol mit dem weißen Piktogramm ist international verständlich und schützt Mitarbeiter sowie Besucher zuverlässig vor dauerhaften Gehörschäden durch Lärmbelastung.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo hohe Schallpegel auftreten, ist die gut sichtbare Kennzeichnung mit einem Gehörschutz-Gebotsschild ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheitskennzeichnung. Das Schild macht auf die Tragepflicht aufmerksam und unterstützt Unternehmen dabei, ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten nachzukommen.
- Produktions- und Fertigungshallen mit lauten Maschinen
- Handwerksbetriebe, Schreinereien und Metallverarbeitung
- Bau- und Industriebaustellen
- Werkstätten, Lager- und Logistikbereiche
- Anlagen mit Kompressoren, Pumpen oder Turbinen
- Prüfstände, Motorenwerkstätten und Kraftwerke
Wir empfehlen, das Gebotszeichen gut sichtbar an den Zugängen zum Lärmbereich anzubringen, damit die Tragepflicht bereits vor dem Betreten erkennbar ist.
Material & Ausführung
Damit das Schild optimal zu Ihrem Einsatzort passt, stehen zwei Materialvarianten sowie unterschiedliche Ausführungen zur Auswahl:
- Aluminium 2 mm: Die stabile Aluminiumtafel ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich hervorragend für den langfristigen Einsatz im Innen- und Außenbereich und lässt sich einfach an Wänden, Toren oder Ständern montieren.
- Aufkleber (Folie): Die selbstklebende Variante ist die flexible und montagefreundliche Lösung für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Maschinen, Glasflächen oder Metallpaneele.
Zusätzlich wählen Sie zwischen zwei Materialausführungen:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem, kontrastreichem Erscheinungsbild für gut beleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht. Ideal für Bereiche mit eingeschränkten Lichtverhältnissen oder dort, wo das Schild auch nachts zuverlässig erkennbar sein soll.
Formate & Individualisierung
Das Gebotszeichen Gehörschutz ist in mehreren Durchmessern erhältlich, sodass Sie die passende Größe je nach Betrachtungsabstand und Einsatzort wählen können. Kleinere Formate eignen sich für die Kennzeichnung direkt an Maschinen oder Türen, während große Durchmesser aus größerer Entfernung erkennbar sind und sich für weitläufige Hallen und Außenbereiche empfehlen.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im kleinen Format ist besonders praktisch, wenn Sie mehrere Zugänge oder Maschinen gleichzeitig kennzeichnen möchten. Kombinieren Sie Material, Ausführung und Größe frei nach den Anforderungen Ihres Betriebs.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klares, international verständliches Gebotszeichen nach BGV A8 (M 03)
- Wahl zwischen robuster Aluminiumtafel (2 mm) und flexiblem Aufkleber
- Ausführung in Standard-Weiß oder reflektierend RA1 für bessere Sichtbarkeit
- Fünf Größen von 100 mm bis 600 mm Durchmesser
- Praktischer 4er-Satz für die Mehrfachkennzeichnung erhältlich
- Für Innen- und Außenbereich geeignet
- Unterstützt die betriebliche Arbeitssicherheit und den Gehörschutz
Mit dem Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ kennzeichnen Sie Lärmbereiche eindeutig und tragen aktiv zum Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bei. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie das Schild bequem online.
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