Das Gebotszeichen „Kopfschutz benutzen“ nach BGV A8 (M 02) fordert unmissverständlich zum Tragen eines Schutzhelms auf. Als klar erkennbares Sicherheitszeichen mit weißem Piktogramm auf blauem Grund unterstützt es Betriebe dabei, Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung sichtbar zu machen und die Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände zu reduzieren.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo Kopfverletzungen drohen, ist die deutliche Kennzeichnung der Helmpflicht entscheidend. Das Gebotsschild weist zuverlässig auf die vorgeschriebene Benutzung des Kopfschutzes hin und sorgt für Rechtssicherheit sowie ein einheitliches Sicherheitskonzept.
- Baustellen, Rohbauten und Abbrucharbeiten
- Industrie- und Produktionshallen mit Kran- oder Hebebetrieb
- Lager- und Logistikbereiche mit Hochregallagerung
- Werkstätten, Montage- und Instandhaltungsbereiche
- Zugänge, Tore und Durchfahrten zu Gefahrenzonen
- Gerüste, Schächte und beengte Arbeitsbereiche
Positionieren Sie das Schild gut sichtbar an Zugängen und im Blickfeld der Beschäftigten, damit die Aufforderung schon vor dem Betreten des Gefahrenbereichs wahrgenommen wird.
Material & Ausführung
Sie wählen die zu Ihrem Einsatzort passende Ausführung – ob für den robusten Dauereinsatz oder die schnelle Anbringung auf glatten Flächen:
- Alu 2 mm: Die formstabile Aluminiumplatte ist witterungsbeständig, langlebig und eignet sich hervorragend für den Innen- und Außenbereich. Sie lässt sich unkompliziert mit Schrauben, Klebeband oder auf Trägern montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Maschinen, Metall- oder Glasflächen. Sie ist besonders montagefreundlich und trägt kaum auf.
Zusätzlich stehen zwei Farbausführungen zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Variante verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich – ideal für schlecht beleuchtete Bereiche, Außenzonen und Verkehrsflächen.
Formate & Individualisierung
Damit das Gebotszeichen an jedem Standort optimal wahrgenommen wird, bieten wir Ihnen mehrere Durchmesser zur Auswahl. Größere Formate empfehlen sich für weite Sichtdistanzen, kleinere für Maschinen, Türen und Nahbereiche.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im kleinen Format eignet sich besonders für die Kennzeichnung mehrerer Zugänge, Maschinen oder Geräte in einem Arbeitsbereich. Wählen Sie einfach die gewünschte Kombination aus Material, Farbausführung und Größe passend zu Ihrem Einsatzort.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges Gebotszeichen „Kopfschutz benutzen“ (M 02) nach BGV A8
- Wahlweise als robuste Aluminiumplatte (2 mm) oder als flexibler Aufkleber
- Erhältlich in Standard weiß oder reflektierend RA1 für bessere Sichtbarkeit
- Fünf Größen von 100 mm bis 600 mm für jede Sichtdistanz
- Praktischer 4er-Satz für die Mehrfachkennzeichnung erhältlich
- Für den Innen- und Außeneinsatz geeignet
- Einfache Montage auf verschiedensten Untergründen
Mit diesem Gebotsschild kennzeichnen Sie die Helmpflicht klar, dauerhaft und vorschriftsgemäß. Wählen Sie jetzt Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Bedarf und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb.
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