Das Verbotszeichen P 032 „Nicht zulässig für Seitenschleifen“ nach DIN EN ISO 7010 warnt eindeutig davor, ein Werkzeug oder eine Maschine für unzulässige Seitenschleifarbeiten zu verwenden. Mit dem international einheitlichen Bildsymbol kommuniziert das Schild das Verbot sprachunabhängig und unmissverständlich – ein wichtiger Baustein für sicheres Arbeiten in Werkstätten und Produktionsumgebungen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Verbotsschild richtet sich an alle, die mit Schleifwerkzeugen, Trennschleifern oder rotierenden Schleifscheiben arbeiten. Es macht deutlich, dass ein bestimmtes Werkzeug nicht für das Seitenschleifen zugelassen ist, und beugt so Unfällen durch falsche Nutzung vor.
- Metallverarbeitende Betriebe, Schlossereien und Schweißereien
- Produktions- und Fertigungshallen mit Schleif- und Trennarbeiten
- Handwerksbetriebe, Werkstätten und Ausbildungsstätten
- Bereiche an Schleifmaschinen, Trennschleifern und Werkzeugplätzen
- Lagerorte für Schleifscheiben und Trennscheiben
Durch die konsequente Kennzeichnung an der Maschine oder direkt am Werkzeug wird das Personal auf einen Blick informiert – auch dann, wenn es sich um wechselnde Mitarbeiter, Leiharbeiter oder Auszubildende handelt.
Material & Ausführung
Damit das Verbotszeichen zu Ihrem konkreten Anbringungsort passt, stehen unterschiedliche Materialien und Ausführungen zur Wahl:
- Alu 2 mm: Die stabile Aluminiumausführung ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich besonders für den dauerhaften Einsatz und lässt sich einfach an Wänden, Ständern oder Maschinengehäusen montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folie ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe. Sie lässt sich direkt auf Maschinen, Gehäuse oder Werkzeugkästen applizieren – schnell und ohne Bohren.
Zusätzlich wählen Sie die passende Materialausführung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für gut ausgeleuchtete Innenbereiche.
- Reflektierend RA1: Verbessert die Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen und im Scheinwerferlicht, etwa in Hallen mit wechselnder Beleuchtung.
- Nachleuchtend: Bleibt auch nach dem Erlöschen der Lichtquelle erkennbar und unterstützt so die Orientierung bei Dunkelheit oder Stromausfall.
Formate & Individualisierung
Das runde Verbotszeichen ist in mehreren Durchmessern erhältlich, sodass Sie die Größe passend zur Betrachtungsentfernung und zum Anbringungsort wählen können:
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf Bogen) – ideal für kleine Flächen und direkte Werkzeug- oder Maschinenkennzeichnung
- Durchmesser 200 mm – für den Einsatz auf kurze Distanz
- Durchmesser 300 mm – vielseitig für mittlere Betrachtungsabstände
- Durchmesser 420 mm – gut sichtbar in größeren Arbeitsbereichen
- Durchmesser 600 mm – für weite Betrachtungsentfernungen und große Hallen
So stellen Sie Ihre Kennzeichnung individuell zusammen: Wählen Sie Material, Ausführung und Format entsprechend Ihren Anforderungen. Der 4er-Satz im Kleinformat ist besonders praktisch, wenn mehrere gleichartige Werkzeuge oder Maschinen gekennzeichnet werden sollen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges Verbotssymbol P 032 nach DIN EN ISO 7010 – international verständlich
- Sprachunabhängige Kommunikation für sicheres Arbeiten
- Zwei Materialien: robustes Alu 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Größen von 100 mm (4er-Satz) bis 600 mm Durchmesser
- Einfache Montage an Maschinen, Wänden und Werkzeugen
- Beitrag zur Unfallvermeidung und Arbeitssicherheit
Mit dem Verbotszeichen „Nicht zulässig für Seitenschleifen“ statten Sie Ihre Arbeitsumgebung mit einer klaren, normgerechten Sicherheitskennzeichnung aus. Wählen Sie jetzt Material, Ausführung und Format – passend zu Ihrem Einsatzort.
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