Das Verbotszeichen „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten“ nach DIN EN ISO 7010 – P 035 warnt eindeutig davor, Bereiche mit metallbeschlagenem oder mit Nägeln versehenem Schuhwerk zu betreten. Das genormte Symbol ist international verständlich und trägt dazu bei, Unfälle durch Ausrutschen, Funkenbildung oder Beschädigung empfindlicher Bodenbeläge zuverlässig zu vermeiden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Metallbeschlagene Schuhe – etwa mit Metallkappen, Beschlägen oder Nägeln – können auf bestimmten Untergründen zu Rutschgefahr führen oder gefährliche Funken erzeugen. Dieses Verbotsschild kommt daher überall dort zum Einsatz, wo solche Risiken ausgeschlossen werden müssen.
- Produktionshallen und Werkstätten mit glatten oder empfindlichen Böden
- Bereiche mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr, in denen Funkenflug vermieden werden soll
- Labore, Reinräume und hygienesensible Zonen
- Sport- und Freizeitanlagen, Turnhallen und Umkleidebereiche
- Lager- und Logistikflächen mit beschichteten oder polierten Bodenbelägen
- Gebäude mit hochwertigen oder empfindlichen Oberflächen wie Parkett, Estrich oder Kunstharzböden
Durch die deutlich sichtbare Anbringung an Eingängen, Durchgängen und Zugangsbereichen werden Mitarbeiter, Besucher und Fremdpersonal frühzeitig auf das Verbot hingewiesen.
Material & Ausführung
Sie wählen zwischen zwei Materialvarianten, die sich für unterschiedliche Montagesituationen eignen:
- Aluminium 2 mm: Robust, formstabil und witterungsbeständig – ideal für die dauerhafte Anbringung im Innen- und Außenbereich. Das Metallschild lässt sich einfach an Wänden, Ständern oder Türen befestigen.
- Aufkleber (Folie): Selbstklebend und flexibel, besonders geeignet für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Glasflächen oder Wände. Eine schnelle und platzsparende Lösung.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Wahl, die Sie passend zu Ihren Sichtbarkeitsanforderungen kombinieren können:
- Weiß (Standard): Kontraststarke Ausführung für gut beleuchtete Bereiche – klassische und wirtschaftliche Basisvariante.
- Reflektierend RA1: Verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht, etwa in schwach beleuchteten Zonen oder Außenbereichen.
- Nachleuchtend: Bleibt auch bei Stromausfall oder in abgedunkelten Räumen sichtbar, da das Schild ohne aktive Lichtquelle nachleuchtet.
Formate & Individualisierung
Das Verbotszeichen P 035 ist in mehreren runden Formaten erhältlich, sodass Sie die Größe optimal an den Betrachtungsabstand und die Umgebung anpassen können:
- Durchmesser 100 mm (4er Satz auf Bogen) – praktisch für die Kennzeichnung mehrerer kleiner Bereiche
- Durchmesser 200 mm – für kurze und mittlere Sichtabstände
- Durchmesser 300 mm – gut sichtbare Standardgröße für viele Anwendungen
- Durchmesser 420 mm – für größere Distanzen und stark frequentierte Bereiche
- Durchmesser 600 mm – für maximale Fernwirkung in großen Hallen und weitläufigen Arealen
Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Format stellen Sie sich genau das Verbotsschild zusammen, das zu Ihrem Einsatzort passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Genormtes Symbol nach DIN EN ISO 7010 – international verständlich
- Zwei Materialoptionen: robustes Aluminium oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate vom praktischen 4er-Satz bis zur großen 600-mm-Variante
- Klare Warnung reduziert Unfall- und Beschädigungsrisiken
- Vielseitig einsetzbar im Innen- und Außenbereich
- Einfache Montage an Wänden, Türen, Ständern und glatten Flächen
Mit dem Verbotszeichen „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten“ sorgen Sie für eine eindeutige und normgerechte Kennzeichnung Ihrer sensiblen Bereiche. Wählen Sie einfach die passende Kombination aus Material, Ausführung und Größe und bestellen Sie Ihr Schild bequem online.
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