Das Verbotsschild „Feuer entzünden verboten“ weist unmissverständlich darauf hin, dass offenes Feuer in einem bestimmten Bereich nicht gestattet ist. Es dient dem vorbeugenden Brandschutz, schützt Natur, Menschen und Eigentum und schafft klare Verhältnisse auf öffentlichen wie privaten Flächen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Als Teil der kommunalen Beschilderung für Grünflächen kommt dieses Verbotsschild überall dort zum Einsatz, wo die Gefahr von Bränden durch Lagerfeuer, Grillen oder unachtsamen Umgang mit offener Flamme besteht. Gerade in trockenen Sommermonaten und in ausgewiesenen Schutzgebieten ist eine deutliche Kennzeichnung unverzichtbar.
- Parks, öffentliche Grünanlagen und Naherholungsgebiete
- Wälder, Waldränder und Naturschutzgebiete
- Wiesen, Felder und landwirtschaftlich genutzte Flächen
- Camping- und Zeltplätze sowie Freizeit- und Badeanlagen
- Spielplätze, Sportstätten und Freiluftveranstaltungsorte
- Grundstücke, Kleingartenanlagen und private Außenbereiche
Durch die auffällige Gestaltung eines Verbotszeichens wird das Feuerverbot bereits aus der Distanz erkannt und ist auch für ortsfremde Besucher sofort verständlich.
Material & Ausführung
Das Schild besteht aus Aluminium mit 2 mm Stärke und ist damit besonders robust und langlebig. Aluminium ist rostfrei, formstabil und witterungsbeständig, weshalb es sich hervorragend für die dauerhafte Montage im Außenbereich eignet. Sonne, Regen und Frost können dem Material über lange Zeit wenig anhaben.
Für die individuelle Anpassung an den jeweiligen Standort stehen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für eine gute Ablesbarkeit bei Tageslicht – die wirtschaftliche Lösung für gut beleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Oberfläche wirft einfallendes Licht zurück und sorgt so für eine deutlich verbesserte Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für Wege, Zufahrten und unbeleuchtete Standorte.
- Nachleuchtend: Diese Variante speichert Licht und bleibt auch nach dem Erlöschen der Lichtquelle für eine gewisse Zeit erkennbar – vorteilhaft an Orten, an denen zeitweise keine Beleuchtung vorhanden ist.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotsschild optimal zum Aufstellungsort und zur gewünschten Sichtbarkeit passt, ist es in sechs verschiedenen Größen erhältlich. Kleinere Formate eignen sich für nahe Betrachtung und begrenzte Flächen, während große Formate auch aus größerer Entfernung gut lesbar sind.
- 200 x 200 mm
- 200 x 300 mm
- 266 x 400 mm
- 400 x 600 mm
- 500 x 750 mm
- 600 x 900 mm
Die Kombination aus Format und Materialausführung lässt sich flexibel auf die jeweiligen Anforderungen abstimmen – ob als dezentes Hinweisschild im Park oder als weithin sichtbare Kennzeichnung an stark frequentierten Grünflächen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium mit 2 mm Stärke – langlebig und witterungsbeständig
- Klare Signalwirkung als Verbotszeichen für offenes Feuer
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Sechs Formate von 200 x 200 mm bis 600 x 900 mm
- Für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich geeignet
- Ideal für kommunale Grünflächen, Wälder und private Grundstücke
- Trägt aktiv zum vorbeugenden Brandschutz bei
Mit dem Verbotsschild „Feuer entzünden verboten“ setzen Sie ein deutliches Zeichen für Sicherheit und schützen wertvolle Natur- und Erholungsflächen zuverlässig. Wählen Sie einfach die passende Größe und Materialausführung für Ihren Standort und bestellen Sie das gewünschte Schild bequem online.
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