Das Zusatzschild „Schutt abladen verboten“ (VZ 2501) ist ein klar formuliertes Verbotsschild zur Kennzeichnung von Flächen, auf denen das Ablagern von Bauschutt, Erdaushub und anderen Abfällen untersagt ist. Es sorgt für eindeutige Verhältnisse, beugt illegaler Müllentsorgung vor und schützt Grünflächen, Wege und Grundstücke vor Verunreinigung.
Einsatzbereiche & Anwendung
Illegal abgeladener Schutt verursacht hohe Entsorgungskosten und beeinträchtigt das Erscheinungsbild öffentlicher wie privater Flächen. Mit diesem Verbotsschild machen Sie unmissverständlich deutlich, dass das Abladen von Schutt an dieser Stelle nicht gestattet ist. Typische Einsatzorte sind:
- Kommunale Grünflächen, Parkanlagen und Uferbereiche
- Feld- und Waldwege sowie Wegeeinfahrten
- Wertstoffhöfe, Recyclingplätze und deren Umfeld
- Betriebsgelände, Lagerplätze und Baustellenzufahrten
- Randbereiche von Straßen, Parkplätzen und Abstellflächen
- Privatgrundstücke, Brachflächen und Randstreifen
Als Zusatzschild lässt es sich hervorragend mit weiteren Verbots- und Hinweisschildern kombinieren, um beispielsweise auf ein generelles Betretungs- oder Befahrverbot hinzuweisen. So schaffen Kommunen, Betriebe und Grundstückseigentümer eine klare, rechtssichere Beschilderung.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist besonders robust, witterungsbeständig und rostfrei – ideal für die dauerhafte Verwendung im Außenbereich, wo Regen, Sonne und Frost dem Material zusetzen. Das geringe Gewicht erleichtert zugleich die Montage.
Für die Sichtbarkeit stehen Ihnen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische, kontrastreiche Ausführung für den täglichen Einsatz bei guten Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Oberfläche wirft Licht zurück zur Quelle und verbessert so die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – besonders sinnvoll an Wegen und Einfahrten ohne feste Beleuchtung.
- Nachtleuchtend: Diese Ausführung nimmt Umgebungslicht auf und gibt es anschließend ab, sodass das Schild auch ohne aktive Lichtquelle für eine gewisse Zeit erkennbar bleibt.
So wählen Sie die passende Variante genau nach den Lichtverhältnissen und Anforderungen an Ihrem Standort.
Formate & Individualisierung
Damit das Schild optimal zum Aufstellort und zur gewünschten Fernwirkung passt, ist es in drei praxisgerechten Größen erhältlich:
- 400 x 220 mm – kompakt für kurze Betrachtungsabstände und beengte Standorte
- 600 x 330 mm – vielseitiges Standardformat mit guter Lesbarkeit
- 750 x 400 mm – großformatig für weite Betrachtungsabstände und besonders gute Fernwirkung
Kleinere Formate eignen sich für Fußwege und übersichtliche Bereiche, während die größeren Ausführungen an Zufahrten, Straßen oder weitläufigen Flächen bereits aus der Distanz zuverlässig wahrgenommen werden. In Kombination mit der passenden Materialausführung stellen Sie das Schild individuell auf Ihren Bedarf ein.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare, unmissverständliche Kennzeichnung gegen illegales Abladen von Schutt
- Robustes, rostfreies Aluminium (2 mm) für den dauerhaften Außeneinsatz
- Witterungsbeständig gegen Regen, Sonne und Frost
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachtleuchtend
- Verbesserte Sichtbarkeit bei Dunkelheit dank reflektierender oder nachtleuchtender Variante
- Drei Formate für unterschiedliche Betrachtungsabstände
- Ideal als Zusatzschild in Kombination mit weiteren Verbots- und Hinweisschildern
Mit dem Zusatzschild „Schutt abladen verboten“ (VZ 2501) setzen Sie ein deutliches Zeichen gegen unerwünschte Ablagerungen und schützen Ihre Flächen wirksam und dauerhaft. Wählen Sie einfach das passende Format und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie Ihr Schild bequem online.
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