Das Parkplatzschild „Parken halb auf Gehwegen – Ende – VZ 315-77“ markiert deutlich das Ende einer Parkregelung, bei der Fahrzeuge zuvor mit zwei Rädern auf dem Gehweg abgestellt werden durften. Es sorgt für eindeutige Verhältnisse, verhindert Missverständnisse beim Parken und trägt zu einem geordneten, sicheren Verkehrsfluss auf Straßen, Höfen und Betriebsflächen bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Schild kennzeichnet den Punkt, ab dem das halbseitige Parken auf dem Gehweg nicht mehr gestattet ist. Es kommt überall dort zum Einsatz, wo eine zuvor freigegebene Gehwegparkzone endet und die reguläre Parkordnung wieder gilt.
- Wohnstraßen und innerstädtische Straßenzüge mit begrenztem Platzangebot
- Firmengelände, Betriebshöfe und gewerbliche Parkflächen
- Zufahrten zu Wohnanlagen, Tiefgaragen und Sammelparkplätzen
- Anlieger- und Besucherbereiche, in denen Gehwege abschnittsweise freigehalten werden müssen
- Baustellen und temporäre Verkehrsführungen mit wechselnden Parkregelungen
Durch die klare Kennzeichnung des Zonenendes wird sichergestellt, dass Fußgängerwege ab dem markierten Punkt wieder in voller Breite zur Verfügung stehen und Fahrzeuge korrekt abgestellt werden.
Material & Ausführung
Das Parkplatzschild besteht aus 2 mm starkem Aluminium und ist damit robust, formstabil und witterungsbeständig. Aluminium rostet nicht und eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich, wo Regen, Frost und Sonneneinstrahlung dem Material zusetzen können. Die stabile Platte behält über lange Zeit ihre Form und Lesbarkeit.
Für die Sichtbarkeit stehen zwei Ausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische, kontrastreiche Ausführung mit guter Erkennbarkeit bei Tageslicht – eine solide und wirtschaftliche Lösung für die meisten Anwendungen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Beschichtung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich. Ideal für Bereiche, die auch bei Nacht oder schlechten Lichtverhältnissen gut erkennbar sein sollen.
Formate & Individualisierung
Das Verkehrszeichen ist in vier gängigen Größen erhältlich, sodass Sie das passende Format für Anbringungshöhe, Betrachtungsabstand und örtliche Gegebenheiten wählen können:
- 266 x 400 mm – kompakt für kurze Betrachtungsabstände und beengte Verhältnisse
- 400 x 600 mm – ausgewogenes Standardformat für viele Einsatzorte
- 500 x 750 mm – gut sichtbar auch aus größerer Entfernung
- 600 x 900 mm – maximale Erkennbarkeit für stark frequentierte Bereiche und schnelleren Verkehr
Größere Formate empfehlen sich, wenn das Schild aus der Ferne oder aus dem fahrenden Fahrzeug rechtzeitig wahrgenommen werden soll. Kleinere Ausführungen eignen sich für ruhigere Zonen und übersichtliche Innenbereiche. Mit der Wahl zwischen Standard und reflektierender Ausführung passen Sie das Schild zusätzlich an Ihre individuellen Anforderungen an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm) – langlebig, formstabil und wetterfest für den Außeneinsatz
- Klare Kennzeichnung des Endes der Gehwegparkzone für geordnetes Parken
- Zwei Ausführungen – weiß als Standard oder reflektierend RA1 für bessere Nachtsichtbarkeit
- Vier Formate für die optimale Anpassung an Standort und Betrachtungsabstand
- Rostfrei und pflegeleicht – geeignet für den dauerhaften Gebrauch im Freien
- Vielseitig einsetzbar auf Straßen, Betriebshöfen und Parkflächen
- Gute Lesbarkeit durch kontrastreiche Gestaltung
Mit dem Parkplatzschild „Parken halb auf Gehwegen – Ende – VZ 315-77“ schaffen Sie eindeutige Verhältnisse an Ihrer Parkfläche und tragen aktiv zu Ordnung und Sicherheit bei. Wählen Sie einfach das passende Format und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie bequem im Shop.
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