Das Parkplatzschild „Parken halb auf Gehwegen – Ende“ nach Verkehrszeichen VZ 315-72 kennzeichnet eindeutig das Ende einer Regelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen. Es sorgt für klare Verhältnisse im Straßenraum und hilft Verkehrsteilnehmern, geltende Parkregelungen zuverlässig zu erkennen und einzuhalten.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Aufhebungszeichen wird immer dort eingesetzt, wo eine zuvor angezeigte Erlaubnis zum Parken halb auf dem Gehweg endet. Damit signalisiert es Autofahrern, dass ab dieser Stelle wieder die regulären Halte- und Parkbestimmungen gelten.
- An Wohn- und Anliegerstraßen mit abschnittsweiser Gehwegparkregelung
- In verkehrsberuhigten Bereichen und innerstädtischen Quartieren
- Auf Betriebsgeländen, Firmenparkplätzen und Anliegerzufahrten
- Bei privaten und gewerblichen Verkehrsflächen mit eigener Beschilderung
- An Kreuzungen und Einmündungen, wo die Sonderregelung endet
Durch die klare Kennzeichnung tragen Sie dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden, Gehwege freizuhalten und den Verkehrsfluss geordnet zu gestalten.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist ein besonders robustes und witterungsbeständiges Material, das sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich eignet. Es rostet nicht, ist formstabil und übersteht Regen, Sonne und Temperaturschwankungen zuverlässig – ideal für eine langlebige Beschilderung.
Bei der Materialausführung stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit gutem Kontrast und klarer Ablesbarkeit bei Tageslicht – die wirtschaftliche Lösung für gut einsehbare Standorte.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Folie verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich. Diese Variante empfiehlt sich für schlecht beleuchtete Bereiche und Standorte, an denen das Schild auch nachts sicher erkennbar sein soll.
Formate & Individualisierung
Damit Sie das Schild passgenau an Ihre örtlichen Gegebenheiten und den erforderlichen Erkennungsabstand anpassen können, bieten wir es in vier gängigen Größen an:
- 266 x 400 mm – kompakt für kürzere Betrachtungsabstände
- 400 x 600 mm – vielseitige Standardgröße
- 500 x 750 mm – gut sichtbar auch aus größerer Entfernung
- 600 x 900 mm – für maximale Fernwirkung an stark frequentierten Straßen
Wählen Sie einfach die für Ihren Standort passende Kombination aus Format und Materialausführung. So erhalten Sie eine Beschilderung, die exakt auf Ihre Anforderungen an Sichtbarkeit und Einsatzumgebung abgestimmt ist.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm) – witterungsbeständig und langlebig für den Außeneinsatz
- Zwei Ausführungen – Standard weiß oder reflektierend RA1 für bessere Nachtsichtbarkeit
- Vier Formate – vom kompakten bis zum großen Schild für jeden Erkennungsabstand
- Klare Kennzeichnung des Endes der Gehwegparkregelung nach VZ 315-72
- Vielseitig einsetzbar auf öffentlichen wie privaten Verkehrsflächen
- Rostfrei und formstabil – auch bei dauerhafter Belastung durch Wind und Wetter
- Gute Ablesbarkeit durch kontrastreiche Gestaltung
Mit dem Parkplatzschild „Parken halb auf Gehwegen – Ende“ (VZ 315-72) schaffen Sie klare Verhältnisse im Straßenraum und sorgen für eine geordnete Parksituation. Wählen Sie jetzt Format und Ausführung passend zu Ihrem Standort und bestellen Sie Ihre langlebige Beschilderung bequem online.
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