Das Kombischild „In der Tiefgarage ist das Radfahren verboten“ weist Nutzer klar und unmissverständlich darauf hin, dass das Befahren mit dem Fahrrad innerhalb der Tiefgarage untersagt ist. Als Kombination aus Verbotssymbol und ergänzendem Textzusatz sorgt dieses Hinweisschild für eindeutige Verhältnisse und trägt aktiv zur Sicherheit und Ordnung in Ihrer Parkanlage bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Enge Fahrwege, wenig Licht und eingeschränkte Sicht machen Tiefgaragen und Parkhäuser zu Bereichen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Fahrradfahrer sind dort für herannahende Fahrzeuge oft schwer zu erkennen. Mit diesem Kombischild schaffen Sie eine deutliche Regelung und beugen Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen vor.
- Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen und Parkhäusern
- Rampen, Fahrgassen und Kurvenbereiche mit eingeschränkter Sicht
- Wohnanlagen, Bürogebäude und gewerbliche Objekte mit Sammelgaragen
- Kunden- und Mitarbeiterparkflächen von Einkaufszentren, Kliniken und Hotels
- Zufahrtsbereiche zu Fußgänger- und Aufzugszonen innerhalb der Garage
Durch die klare Kombination aus Bildzeichen und erläuterndem Text wird der Hinweis auch von ortsunkundigen Besuchern sofort verstanden – ideal für stark frequentierte Anlagen.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist besonders robust, witterungsbeständig und rostfrei, wodurch sich das Schild sowohl für den Innenbereich der Tiefgarage als auch für offene Ein- und Ausfahrtszonen eignet. Die stabile Materialstärke sorgt für eine formbeständige, langlebige Beschilderung, die auch bei dauerhafter Nutzung ihre Funktion zuverlässig erfüllt.
Für die Oberfläche stehen zwei Ausführungen zur Wahl:
- Weiß (Standard): Die klassische, kontrastreiche Ausführung mit guter Lesbarkeit bei normaler Beleuchtung – die passende Lösung für die meisten Anwendungen in gut ausgeleuchteten Bereichen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich. Gerade in dunklen Tiefgaragen und an schlecht beleuchteten Ein- und Ausfahrten wird das Schild so auch aus größerer Entfernung frühzeitig erkannt.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotsschild optimal auf die jeweilige Umgebung abgestimmt werden kann, bieten wir es in einer breiten Auswahl an Standardformaten an. Kleinere Größen eignen sich für die gezielte Kennzeichnung an Türen, Wänden und Durchgängen, während großformatige Ausführungen bereits aus der Ferne wahrgenommen werden und sich für weiträumige Ein- und Ausfahrten empfehlen.
- 200 x 300 mm
- 266 x 400 mm
- 400 x 600 mm
- 500 x 750 mm
- 600 x 900 mm
- 800 x 1200 mm
- 1000 x 1500 mm
So finden Sie für jede Einbausituation das passende Format – vom dezenten Hinweis im Innenbereich bis zur weithin sichtbaren Beschilderung an der Garagenzufahrt. Kombinieren Sie zudem die gewünschte Oberflächenausführung mit dem passenden Format, um Sichtbarkeit und Wirkung ideal auf Ihre Anlage abzustimmen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige Regelung: Kombination aus Verbotssymbol und Klartext für sofortiges Verständnis
- Robustes Material: 2 mm Aluminium, witterungsbeständig und formstabil
- Gute Sichtbarkeit: reflektierende RA1-Ausführung optional für dunkle Bereiche
- Vielseitige Formate: sieben Größen von 200 x 300 mm bis 1000 x 1500 mm
- Mehr Sicherheit: reduziert Konflikte zwischen Radfahrern und Fahrzeugen
- Langlebig: rostfreie und pflegeleichte Oberfläche für dauerhaften Einsatz
- Flexibel einsetzbar: für Innen- und geschützte Außenbereiche geeignet
Mit dem Kombischild „In der Tiefgarage ist das Radfahren verboten“ setzen Sie eine klare, dauerhaft sichtbare Regelung um und erhöhen die Sicherheit in Ihrer Parkanlage. Wählen Sie einfach das passende Format und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie Ihr Verbotsschild bequem online.
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