Das Kombischild „Fahrradfahren in der Tiefgarage verboten“ weist Nutzer klar und unmissverständlich darauf hin, dass das Radfahren in Tiefgaragen und Parkhäusern untersagt ist. Als Kombination aus Symbol und Text sorgt es für eine schnelle Erfassbarkeit und trägt aktiv zur Sicherheit und Ordnung in Ihrem Objekt bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Enge Fahrwege, schlechte Sichtverhältnisse und ein hohes Aufkommen an Fußgängern und Fahrzeugen machen Tiefgaragen und Parkhäuser zu besonders unfallträchtigen Bereichen. Fahrradfahrer sind hier schwer zu erkennen und geraten leicht in Konflikt mit dem Kfz-Verkehr. Mit diesem Verbotsschild schaffen Sie klare Verhältnisse und reduzieren das Unfallrisiko spürbar.
- Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen und Parkhäusern
- Zufahrtsrampen und Fahrspuren im Untergeschoss
- Fußgängerbereiche und Zugänge zu Aufzügen und Treppenhäusern
- Parkflächen von Wohnanlagen, Bürogebäuden und Einkaufszentren
- Öffentliche und private Parkhäuser mit gemischter Nutzung
Gut sichtbar platziert, informiert das Schild Radfahrer bereits am Eingang und unterstützt Betreiber dabei, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Material & Ausführung
Das Kombischild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist besonders robust, witterungsbeständig und rostfrei – ideal für den dauerhaften Einsatz sowohl in geschlossenen Parkbereichen als auch im Außenbereich an Zufahrten und Rampen. Die stabile Materialstärke sorgt für eine formstabile Montage über viele Jahre.
Für die Sichtbarkeit stehen zwei Ausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Kontrastreiche Darstellung von Symbol und Text für eine klare Erkennbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Ausführung erhöht die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich – ein klarer Vorteil in den oft schwach beleuchteten Bereichen von Tiefgaragen und an Einfahrten in der Nacht.
Formate & Individualisierung
Damit das Schild an jeder Stelle optimal zur Geltung kommt, bieten wir eine große Auswahl an Formaten. Kleinere Größen eignen sich für Türen, Wände und kurze Betrachtungsabstände, während die großformatigen Varianten schon aus der Ferne und an Zufahrten gut lesbar sind.
- 200 x 300 mm
- 266 x 400 mm
- 400 x 600 mm
- 500 x 750 mm
- 600 x 900 mm
- 800 x 1200 mm
- 1000 x 1500 mm
Wählen Sie das passende Format entsprechend dem Montageort und dem gewünschten Betrachtungsabstand. Zusätzlich können Sie zwischen der weißen Standardausführung und der reflektierenden RA1-Variante entscheiden – so lässt sich das Schild ideal an die Lichtverhältnisse vor Ort anpassen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare Kommunikation: Kombination aus Symbol und Text für schnelle, eindeutige Verständlichkeit
- Robustes Material: 2 mm Aluminium – stabil, rostfrei und witterungsbeständig
- Gute Sichtbarkeit: wahlweise reflektierende RA1-Ausführung für dunkle Bereiche
- Große Formatauswahl: von 200 x 300 mm bis 1000 x 1500 mm
- Vielseitig einsetzbar: für Innen- und Außenbereiche geeignet
- Mehr Sicherheit: reduziert Konflikte zwischen Radfahrern und Fahrzeugen
- Langlebig: für den dauerhaften Einsatz konzipiert
Mit dem Kombischild „Fahrradfahren in der Tiefgarage verboten“ sorgen Sie für Ordnung und Sicherheit in Ihrer Park- oder Tiefgaragenanlage. Wählen Sie einfach das passende Format und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie Ihr Schild bequem online.
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