Das Gebotszeichen „Fußschutz benutzen“ nach BGV A8 – M 05 weist unmissverständlich darauf hin, dass in einem bestimmten Bereich Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Als klassisches Gebotsschild mit blauem Kreis und weißem Symbol sorgt es für eine sofort verständliche Kennzeichnung und trägt aktiv zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Gebotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo Verletzungsgefahren für die Füße bestehen – etwa durch herabfallende Gegenstände, scharfe Kanten, schwere Lasten oder rutschige Untergründe. Durch die klare Bildsprache wird die Anweisung sprachunabhängig verstanden, was besonders in Betrieben mit internationalen Mitarbeitern und Besuchern von Vorteil ist.
- Produktions- und Fertigungshallen
- Lager, Logistikzentren und Verladebereiche
- Bau- und Montagestellen
- Werkstätten und Handwerksbetriebe
- Metall-, Holz- und Recyclingverarbeitung
- Eingänge zu gekennzeichneten Gefahren- und Arbeitsbereichen
Das Schild wird idealerweise gut sichtbar am Zugang zum betreffenden Bereich montiert, damit die Trageverpflichtung bereits vor dem Betreten erkennbar ist.
Material & Ausführung
Sie können zwischen zwei bewährten Materialvarianten wählen, die sich für unterschiedliche Montagesituationen eignen:
- Aluminium 2 mm: Ein robustes, stabiles und witterungsbeständiges Trägermaterial. Aluminium eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich, ist formstabil und lässt sich einfach an Wänden, Pfosten oder Toren befestigen.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienversion ist die flexible und wirtschaftliche Lösung für glatte, feste und saubere Untergründe. Aufkleber lassen sich schnell und ohne Werkzeug anbringen – ideal für Türen, Maschinen, Glasflächen oder Metallpaneele.
Zusätzlich stehen zwei Oberflächenausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei ausreichenden Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Variante verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich. Sie empfiehlt sich für schlecht beleuchtete Bereiche, Außenstellen und Situationen, in denen das Schild auch nachts gut erkennbar sein soll.
Formate & Individualisierung
Damit das Gebotszeichen optimal zur Umgebung und zum erforderlichen Sichtabstand passt, ist es in mehreren Durchmessern erhältlich. Größere Formate sind bereits aus der Ferne gut lesbar, während kleinere Ausführungen sich für Maschinen, Türen oder beengte Bereiche eignen.
- Durchmesser 100 mm (4er-Satz auf Bogen) – praktisch für die Mehrfachkennzeichnung
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Durch die Kombination aus Format, Material und Ausführung stellen Sie sich das passende Sicherheitszeichen individuell für Ihren Einsatzort zusammen – von der kleinen Maschinenkennzeichnung bis zum großformatigen Hinweis am Hallentor.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare, sprachunabhängige Kennzeichnung der Pflicht zum Tragen von Fußschutz
- Zwei Materialoptionen: robustes Aluminium oder flexibler Aufkleber
- Ausführung wahlweise weiß (Standard) oder reflektierend RA1 für bessere Nachtsichtbarkeit
- Fünf verschiedene Durchmesser für jeden Sichtabstand
- 4er-Satz in 100 mm für die wirtschaftliche Mehrfachkennzeichnung
- Einfache Montage im Innen- und Außenbereich
- Beitrag zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Mit dem Gebotszeichen „Fußschutz benutzen“ schaffen Sie eine deutliche und dauerhafte Kennzeichnung Ihrer Gefahrenbereiche. Wählen Sie einfach die passende Kombination aus Material, Ausführung und Format und bestellen Sie bequem in der gewünschten Größe.
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