Das Gebotsschild „Gesichtsschutz benutzen“ weist verbindlich darauf hin, dass in einem bestimmten Bereich ein Gesichtsschutz getragen werden muss. Als klare visuelle Anweisung schützt es Personen vor Gefahren durch umherfliegende Partikel, Spritzer oder andere Einwirkungen und trägt maßgeblich zur Arbeitssicherheit bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Gebotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo das Gesicht der anwesenden Personen einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt ist. Es signalisiert eindeutig, dass der Zutritt oder die Tätigkeit nur mit entsprechender Schutzausrüstung erlaubt ist.
- Produktions- und Fertigungshallen
- Metallverarbeitung, Schleif- und Trennarbeitsplätze
- Werkstätten, Handwerksbetriebe und Instandhaltungsbereiche
- Chemie- und Laborumgebungen sowie Bereiche mit Spritzgefahr
- Baustellen und industrielle Arbeitsplätze
- Zugänge zu abgegrenzten Gefahrenzonen
Durch die deutlich sichtbare Anbringung an Türen, Toren, Maschinen oder Zugangswegen wird sichergestellt, dass Mitarbeitende und Besucher bereits vor Betreten des Bereichs auf die Tragepflicht des Gesichtsschutzes hingewiesen werden.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus Aluminium mit 2 mm Stärke gefertigt. Dieses Material ist robust, formstabil und witterungsbeständig, wodurch es sich sowohl für den Einsatz im Innenbereich als auch im Außenbereich eignet. Aluminium ist zudem leicht und lässt sich unkompliziert montieren.
Für unterschiedliche Anforderungen stehen drei Materialausführungen zur Wahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Variante mit hohem Kontrast und guter Lesbarkeit unter normalen Lichtverhältnissen – ideal für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Diese Ausführung reflektiert einfallendes Licht und verbessert dadurch die Erkennbarkeit bei Dunkelheit oder im Scheinwerferlicht. Besonders geeignet für Bereiche mit schwacher Beleuchtung oder Fahrverkehr.
- Nachleuchtend: Die nachleuchtende Variante speichert Licht und gibt es bei Dunkelheit wieder ab, sodass das Schild auch ohne aktive Lichtquelle sichtbar bleibt – ein Vorteil bei Stromausfall oder in dunklen Räumen.
Formate & Individualisierung
Das Gebotsschild ist in mehreren Größen erhältlich, sodass Sie das passende Format für Ihren jeweiligen Anbringungsort und die gewünschte Sichtweite wählen können:
- 200 x 300 mm – für kürzere Betrachtungsabstände, etwa an Maschinen oder Türen
- 266 x 400 mm – vielseitig einsetzbares Standardformat
- 400 x 600 mm – gut sichtbar in größeren Räumen und Hallen
- 500 x 750 mm – für erhöhte Sichtweite und stark frequentierte Bereiche
- 600 x 900 mm – maximale Fernwirkung für weitläufige Areale und Außengelände
Durch die Kombination aus Format und Materialausführung lässt sich das Schild optimal an Ihre baulichen Gegebenheiten und die vorherrschenden Lichtverhältnisse anpassen. Wählen Sie einfach die Variante, die zu Ihrem Einsatzbereich passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm) – stabil, langlebig und witterungsbeständig für innen und außen
- Klare Gebotskennzeichnung zur Tragepflicht von Gesichtsschutz
- Drei Ausführungen – weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate für unterschiedliche Sichtweiten und Anbringungsorte
- Gute Erkennbarkeit auch bei schlechten Lichtverhältnissen (RA1 / nachleuchtend)
- Vielseitig einsetzbar in Industrie, Handwerk, Labor und auf Baustellen
- Einfache Montage dank leichtem, formstabilem Material
Mit dem Gebotsschild „Gesichtsschutz benutzen“ erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und weisen unmissverständlich auf die erforderliche Schutzausrüstung hin. Wählen Sie jetzt das passende Format und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
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