Das Gebotsschild „Augen- und Gehörschutz benutzen“ vereint zwei wichtige Sicherheitshinweise auf einer einzigen, gut sichtbaren Kombinationstafel. Es weist Mitarbeiter und Besucher unmissverständlich darauf hin, dass in bestimmten Bereichen sowohl eine Schutzbrille als auch ein Gehörschutz zu tragen sind. So lassen sich Augen- und Gehörschäden zuverlässig vermeiden und gesetzliche Kennzeichnungspflichten praktisch umsetzen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Als Kombinationsschild eignet sich dieses Gebotszeichen überall dort, wo gleichzeitig eine erhöhte Lärmbelastung und die Gefahr von Splittern, Staub oder Spritzern besteht. Durch die Zusammenfassung beider Gebote auf einem Schild sparen Sie Montageaufwand und schaffen eine klare, einheitliche Kennzeichnung.
- Produktions- und Fertigungshallen mit Maschinen und lauten Arbeitsabläufen
- Metallbearbeitung, Schleif-, Fräs- und Bohrarbeitsplätze
- Holzverarbeitung und Zimmereien
- Werkstätten, Handwerksbetriebe und Instandhaltungsbereiche
- Bau- und Sägewerke sowie Recycling- und Entsorgungsanlagen
- Eingangsbereiche zu Werkshallen und lärmintensiven Zonen
Platzieren Sie das Schild gut sichtbar am Zugang zum jeweiligen Arbeitsbereich sowie direkt an den betreffenden Arbeitsplätzen, damit das Gebot bereits vor dem Betreten wahrgenommen wird.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist robust, formstabil und witterungsbeständig, wodurch sich die Tafel sowohl im Innenbereich als auch im Außeneinsatz einsetzen lässt. Das Material rostet nicht und behält seine Stabilität auch bei dauerhafter Belastung.
Für die Oberfläche stehen Ihnen drei Ausführungen zur Auswahl, die Sie passend zu Ihren Lichtverhältnissen und Sicherheitsanforderungen wählen können:
- Weiß (Standard): die klassische Ausführung mit klarem Kontrast und guter Erkennbarkeit bei normaler Beleuchtung – ideal für gut ausgeleuchtete Innenräume.
- Reflektierend RA1: die retroreflektierende Oberfläche steigert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – empfehlenswert für schwach beleuchtete Bereiche und den Außeneinsatz.
- Nachleuchtend: diese Ausführung lädt sich bei Lichteinwirkung auf und bleibt anschließend auch ohne Lichtquelle erkennbar – hilfreich bei Stromausfall oder in abgedunkelten Bereichen.
Formate & Individualisierung
Damit Sie das Gebotsschild optimal an den jeweiligen Standort und die Betrachtungsentfernung anpassen können, ist es in fünf gängigen Größen erhältlich:
- 200 x 300 mm – für kurze Distanzen und Arbeitsplätze
- 266 x 400 mm – vielseitiger Standard für Innenräume
- 400 x 600 mm – gut sichtbar in Hallen und Fluren
- 500 x 750 mm – für größere Betrachtungsabstände
- 600 x 900 mm – für weithin sichtbare Kennzeichnung an Toren und Zufahrten
Kombinieren Sie einfach das passende Format mit der gewünschten Materialausführung, um das Schild exakt auf Ihre Umgebung, die Lichtverhältnisse und die erforderliche Fernwirkung abzustimmen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zwei Gebote auf einem Schild: Augen- und Gehörschutz kompakt kombiniert
- Robustes Aluminium (2 mm): stabil, witterungsbeständig und langlebig
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 oder nachleuchtend
- Fünf Formate: vom kompakten bis zum großformatigen Schild
- Innen und außen einsetzbar dank widerstandsfähigem Material
- Klare Signalwirkung für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
- Einfache Montage an Wänden, Türen, Toren und Maschinen
Mit dem Gebotsschild „Augen- und Gehörschutz benutzen“ kennzeichnen Sie gefährdete Bereiche eindeutig und tragen aktiv zum Schutz Ihrer Mitarbeiter bei. Wählen Sie Format und Ausführung passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie Ihr Kombinations-Gebotsschild direkt online.
View All
Individuelle Schilder
Sonderschilder
Zubehör
Gewässer
Schule
Sonstige Schilder
Spiel und Sport
Bolzplatz
Bouleplatz
Hockey
Laufsport
Skate- und BMX-Anlage
Spielplatzschilder
Volleyball
Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.