Das Gebotsschild „Explosionswarner mitführen“ weist Beschäftigte und Besucher eindeutig auf die Pflicht hin, ein Warngerät zur Erkennung explosiver Atmosphären bei sich zu tragen. Als klar verständliche Sicherheitskennzeichnung trägt es dazu bei, Personen in gefährdeten Bereichen zuverlässig zu schützen und betriebliche Vorgaben sichtbar durchzusetzen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Gebotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo mit dem Entstehen explosionsfähiger Atmosphären zu rechnen ist und das Mitführen eines persönlichen Gaswarn- bzw. Explosionswarngeräts vorgeschrieben ist. Es signalisiert unmittelbar eine verbindliche Handlungspflicht und lässt keinen Interpretationsspielraum.
- Chemie-, Petrochemie- und Verfahrenstechnikbetriebe
- Tanklager, Raffinerien und Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten oder Gase
- Biogas-, Klär- und Deponieanlagen
- Lackierereien, Farb- und Lösemittellager
- Mühlen, Silos und staubbelastete Produktionsbereiche
- Zugänge zu Ex-Zonen, Schächten, Behältern und engen Räumen
Platziert am Eingang zum Gefahrenbereich oder direkt an der Zugangsschleuse, erinnert das Schild jeden Mitarbeitenden verlässlich an das erforderliche Schutzverhalten – noch bevor der kritische Bereich betreten wird.
Material & Ausführung
Das Gebotsschild besteht aus 2 mm starkem Aluminium. Dieses Material überzeugt durch seine Robustheit, geringes Gewicht und hohe Witterungsbeständigkeit und ist damit sowohl für den Innen- als auch für den Außeneinsatz bestens geeignet. Aluminium rostet nicht und behält seine Form auch bei dauerhafter Beanspruchung.
Für die Oberflächenausführung stehen drei Varianten zur Auswahl, die Sie passend zu Ihrer Einsatzsituation wählen können:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast und guter Erkennbarkeit unter normalen Lichtverhältnissen – die wirtschaftliche Lösung für die meisten Anwendungen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Folie verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich. Ideal für Außenbereiche, Zufahrten und schlecht beleuchtete Zonen.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung leuchtet nach vorheriger Lichtaufnahme auch ohne aktive Lichtquelle nach und bleibt bei Stromausfall oder Dunkelheit erkennbar – ein Plus an Sicherheit in kritischen Situationen.
Formate & Individualisierung
Damit Sie die Beschilderung optimal an Sichtabstand und Anbringungsort anpassen können, ist das Gebotsschild in fünf praxisgerechten Größen erhältlich:
- 200 x 300 mm – für kurze Betrachtungsabstände und beengte Anbringungsorte
- 266 x 400 mm – vielseitiges Standardformat
- 400 x 600 mm – gut sichtbar in Durchgangs- und Zugangsbereichen
- 500 x 750 mm – für größere Distanzen und stark frequentierte Areale
- 600 x 900 mm – für maximale Fernwirkung an Toren und Einfahrten
Wählen Sie einfach die Kombination aus Format und Materialausführung, die zu Ihrem Standort passt. So stellen Sie sicher, dass das Gebot zuverlässig wahrgenommen wird – unabhängig von Lichtverhältnissen und Betrachtungsabstand.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium mit 2 mm Materialstärke – langlebig und witterungsbeständig
- Für Innen- und Außeneinsatz gleichermaßen geeignet
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Größen von 200 x 300 mm bis 600 x 900 mm
- Eindeutiges Gebotszeichen für hohe Sicherheit in Ex-Bereichen
- Gute Erkennbarkeit auch bei Dunkelheit oder Stromausfall (je nach Ausführung)
- Klare, schnell verständliche Sicherheitskennzeichnung
Mit dem Gebotsschild „Explosionswarner mitführen“ kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche zuverlässig und schaffen ein sicheres Arbeitsumfeld. Wählen Sie jetzt Format und Ausführung passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie bequem im Shop.
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