Das Zusatzschild „Nur mit Parkschein“ (VZ 1053-31) sorgt für eine klare und unmissverständliche Regelung Ihrer Parkflächen. Es ergänzt vorhandene Parkplatz- oder Halteschilder um die eindeutige Information, dass das Parken ausschließlich mit gültigem Parkschein gestattet ist – und trägt so zu einer geordneten Parkraumbewirtschaftung bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Zusatzzeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo das Parken an eine gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Nutzung mit Parkschein gebunden ist. In Kombination mit dem übergeordneten Verkehrs- oder Parkplatzschild schafft es Rechtsklarheit und beugt unberechtigtem Parken vor.
- Öffentliche und private Parkplätze mit Parkscheinautomaten
- Kundenparkplätze von Einzelhandel, Supermärkten und Einkaufszentren
- Firmengelände, Gewerbeflächen und Bürostandorte
- Parkflächen von Kliniken, Hotels und Gaststätten
- Öffentliche Straßen und Plätze mit gebührenpflichtiger Parkregelung
- Veranstaltungs- und Messeparkplätze
Durch die eindeutige Beschriftung erkennen Parkende sofort die geltende Regelung, was Diskussionen, Falschparker und Konflikte deutlich reduziert.
Material & Ausführung
Das Zusatzschild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist besonders robust, witterungsbeständig und rostet nicht – ideal für den dauerhaften Außeneinsatz bei Regen, Sonne und Frost. Das Material bleibt formstabil und behält seine Optik über einen langen Zeitraum.
Bei der Materialausführung stehen zwei Varianten zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit gutem Kontrast und klarer Lesbarkeit bei Tageslicht – die wirtschaftliche Lösung für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Diese Ausführung reflektiert einfallendes Licht und verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht. Sie empfiehlt sich für schlecht beleuchtete Parkplätze, Straßenränder und den Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum.
Formate & Individualisierung
Damit das Zusatzzeichen optimal zum jeweiligen Hauptschild und zur Betrachtungsentfernung passt, ist es in drei praxisgerechten Größen erhältlich:
- 400 x 220 mm – kompakt, für kleinere Schilder und kurze Leseentfernungen
- 600 x 330 mm – die vielseitige mittlere Größe für die meisten Standardanwendungen
- 750 x 400 mm – großformatig für gute Fernwirkung und stark frequentierte Bereiche
Wählen Sie zunächst das passende Format und anschließend die gewünschte Materialausführung (weiß oder reflektierend RA1), um das Zusatzschild exakt an Ihre örtlichen Anforderungen anzupassen. So lässt sich die Beschilderung stimmig mit dem übergeordneten Verkehrszeichen kombinieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm) – witterungsbeständig und für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet
- Zwei Ausführungen – weiß als Standard oder reflektierend RA1 für bessere Sichtbarkeit bei Dunkelheit
- Drei Formate – flexibel passend zu Hauptschild und Betrachtungsabstand
- Klare, eindeutige Aussage – „Nur mit Parkschein“ reduziert Missverständnisse und Falschparker
- Vielseitig einsetzbar – für private wie öffentliche Parkflächen
- Langlebig und wartungsarm – rostfreies Material behält seine Optik
- Einfache Kombinierbarkeit – ideale Ergänzung zu vorhandenen Parkplatzschildern
Mit dem Zusatzschild „Nur mit Parkschein“ VZ 1053-31 sorgen Sie für eine geordnete Parkraumnutzung und eine klare Kommunikation an Ihre Parkenden. Wählen Sie einfach das passende Format sowie die gewünschte Ausführung und bestellen Sie Ihr Zusatzzeichen direkt online.
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