Das Zusatzschild „Nur Lastkraftwagen mit Anhänger“ (VZ 1048-13) präzisiert die Gültigkeit eines darüber angebrachten Hauptzeichens und beschränkt dessen Regelung eindeutig auf Lkw mit Anhänger. So wird auf Parkplätzen, Verkehrsflächen und Betriebsgeländen klar geregelt, welche Fahrzeugkombinationen berechtigt sind – ein einfaches, aber wirkungsvolles Mittel für geordnete Abläufe.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Zusatzzeichen wird stets unterhalb eines Verkehrs- oder Hinweiszeichens montiert und schränkt dessen Aussage auf Lastkraftwagen mit Anhänger ein. Dadurch lassen sich Stellflächen und Zufahrten gezielt für bestimmte Fahrzeugtypen ausweisen. Typische Einsatzorte sind:
- Parkplätze und ausgewiesene Lkw-Stellflächen für Fahrzeuggespanne
- Speditionen, Logistikzentren und Umschlagplätze
- Werksgelände, Industrieparks und Gewerbegebiete
- Rastplätze, Autohöfe und Verkehrsknotenpunkte
- Zufahrten zu Verladerampen und Andockbereichen
- Baustellen und Materiallagerplätze mit hohem Schwerlastaufkommen
Überall dort, wo der Verkehr geordnet und die Nutzung von Flächen klar auf Lkw-Anhänger-Kombinationen begrenzt werden soll, sorgt dieses Zusatzschild für unmissverständliche Verhältnisse und reduziert Fehlparken durch nicht berechtigte Fahrzeuge.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist besonders robust, witterungsbeständig und rostet nicht – ideal für den dauerhaften Außeneinsatz bei Regen, Frost und Sonneneinstrahlung. Das geringe Gewicht erleichtert zugleich die Montage.
Für die Oberfläche stehen zwei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische, kontrastreiche Ausführung mit guter Lesbarkeit bei Tageslicht – eine wirtschaftliche Lösung für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich. Das Schild wird bereits aus größerer Entfernung erkannt – ein klarer Vorteil an unbeleuchteten Zufahrten und stark frequentierten Verkehrsflächen.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Zusatzschild optimal an das jeweilige Hauptzeichen und die Sichtverhältnisse anpassen lässt, bieten wir es in drei praxisgerechten Größen an:
- 400 x 220 mm – kompakt für kürzere Betrachtungsabstände und dichte Beschilderung
- 600 x 330 mm – die ausgewogene Standardgröße für die meisten Einsätze
- 750 x 400 mm – großformatig für weite Entfernungen und stark befahrene Flächen
Wählen Sie die passende Kombination aus Format und Materialausführung, um Aussage und Erkennbarkeit exakt auf Ihre Situation abzustimmen. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, die Größe des Zusatzschilds an das darüber montierte Hauptzeichen anzugleichen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm): langlebig, witterungsbeständig und rostfrei
- Klare Verkehrsregelung: eindeutige Beschränkung auf Lkw mit Anhänger
- Zwei Ausführungen: weiß oder reflektierend RA1 für bessere Nachtsichtbarkeit
- Drei Formate: flexibel wählbar für nahe und weite Betrachtungsabstände
- Vielseitig einsetzbar: für Parkplätze, Logistik, Werksgelände und mehr
- Einfache Montage: leichtes Material für unkomplizierte Anbringung
- Professionelle Optik: als Zusatzzeichen zu gängigen Hauptschildern
Mit dem Zusatzschild „Nur Lastkraftwagen mit Anhänger“ (VZ 1048-13) sorgen Sie für klare Verhältnisse auf Ihren Verkehrs- und Stellflächen. Wählen Sie einfach Format und Ausführung passend zu Ihrem Bedarf und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
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