Das Zusatzschild „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-38) ergänzt bestehende Verkehrszeichen und regelt gezielt Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Als klar erkennbares Zusatzzeichen schafft es eindeutige Verhältnisse dort, wo Fahrverbote oder Durchfahrtsbeschränkungen gelten, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr aber ausdrücklich zugelassen sein soll.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Zusatzschild kommt überall dort zum Einsatz, wo eine allgemeine Verkehrsbeschränkung durch eine Ausnahme für den Agrar- und Forstverkehr ergänzt werden muss. In Kombination mit einem übergeordneten Verkehrszeichen signalisiert es, dass Traktoren, Erntemaschinen, Forstfahrzeuge und ähnliche Nutzfahrzeuge weiterhin passieren dürfen.
- Wirtschaftswege und Feldwege mit Durchfahrtsbeschränkung
- Waldwege und forstwirtschaftlich genutzte Strecken
- Zufahrten zu Höfen, Betrieben und landwirtschaftlichen Flächen
- Parkplätze und Betriebsgelände mit Sonderregelungen für Agrarfahrzeuge
- Gesperrte Straßenabschnitte, die für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben bleiben sollen
Durch die eindeutige Beschriftung werden Missverständnisse vermieden und der Verkehr sicher sowie rechtssicher gelenkt – ein wichtiger Beitrag zu einem reibungslosen Miteinander auf gemischt genutzten Wegen.
Material & Ausführung
Das Zusatzschild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist besonders robust, formstabil und witterungsbeständig – es rostet nicht und eignet sich damit hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich, wo das Schild Regen, Sonne, Frost und Temperaturschwankungen ausgesetzt ist.
Für die Sichtbarkeit stehen zwei Materialausführungen zur Wahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit gut lesbarer Beschriftung – ideal für Situationen mit ausreichender Tageslichtsichtbarkeit.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Variante erhöht die Erkennbarkeit deutlich bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht. So bleibt das Zusatzschild auch in den Abend- und Nachtstunden gut wahrnehmbar – ein klarer Sicherheitsvorteil auf abgelegenen Wegen und Zufahrten.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Zusatzschild optimal an das übergeordnete Verkehrszeichen und die jeweilige Einsatzsituation anpassen lässt, bieten wir es in drei praxisgerechten Größen an:
- 400 x 300 mm – kompakt für kürzere Betrachtungsabstände
- 600 x 450 mm – die gängige Standardgröße für die meisten Anwendungen
- 750 x 560 mm – groß dimensioniert für gute Fernwirkung und höhere Fahrgeschwindigkeiten
Wählen Sie die Größe passend zur Umgebung sowie zum bereits vorhandenen Hauptzeichen und kombinieren Sie diese mit der gewünschten Materialausführung. So erhalten Sie ein Zusatzschild, das exakt zu Ihrem Beschilderungskonzept passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm) – langlebig und witterungsbeständig für den Außeneinsatz
- Zwei Ausführungen – weiß im Standard oder reflektierend RA1 für bessere Nachtsichtbarkeit
- Drei Formate – flexibel wählbar je nach Betrachtungsabstand und Hauptzeichen
- Klare Kennzeichnung – eindeutige Ausnahmeregelung für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr
- Vielseitig einsetzbar – von Feld- und Waldwegen bis zu Betriebsgeländen und Parkplätzen
- Rostfrei und formstabil – auch bei dauerhafter Wetterbelastung
- Rechtssichere Verkehrslenkung als Zusatzzeichen zu bestehenden Verkehrsschildern
Mit dem Zusatzschild „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ VZ 1026-38 ergänzen Sie Ihre Beschilderung um eine klar verständliche Ausnahmeregelung. Wählen Sie Format und Ausführung passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
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