Das Zusatzschild „Hier gilt die StVO“ (VZ 2803) weist unmissverständlich darauf hin, dass auf dem betreffenden Gelände die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung Anwendung finden. Als klassisches Zusatzzeichen ergänzt es die vorhandene Beschilderung und schafft klare Verhältnisse auf Privatparkplätzen, Betriebsgeländen und anderen nicht-öffentlichen Verkehrsflächen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Auf privaten Flächen gilt die StVO nicht automatisch. Mit diesem Zusatzschild machen Sie rechtlich deutlich sichtbar, dass sich Verkehrsteilnehmer auch auf Ihrem Areal an die bekannten Verkehrsregeln halten müssen – von Vorfahrt über Parkverbote bis zur Geschwindigkeit. Das erleichtert die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit auf Ihrem Gelände.
- Firmen- und Betriebsparkplätze mit internem Verkehr
- Kunden- und Besucherparkplätze von Handel, Gastronomie und Dienstleistern
- Werksgelände, Höfe und Logistikbereiche mit Fahrzeugverkehr
- Parkflächen von Wohnanlagen, Krankenhäusern und öffentlichen Einrichtungen
- Tiefgaragen, Parkhäuser und abgeschlossene Verkehrsflächen
Häufig wird das Schild in Kombination mit weiteren Verkehrs- und Hinweiszeichen am Ein- oder Ausfahrtsbereich montiert, damit alle Verkehrsteilnehmer bereits beim Betreten des Geländes informiert sind.
Material & Ausführung
Das Zusatzschild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist ausgesprochen robust, witterungsbeständig und rostet nicht – ideal für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich bei Sonne, Regen und Frost. Die stabile Materialstärke sorgt für eine formstabile, langlebige Beschilderung.
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem, kontrastreichem Druck sorgt für gute Lesbarkeit bei Tageslicht und ist die wirtschaftliche Lösung für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Ausführung verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich. So bleibt das Schild auch nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen gut sichtbar – ein Plus an Sicherheit auf befahrenen Flächen.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Zusatzschild optimal in Ihre bestehende Beschilderung einfügt, steht es in drei praxisgerechten Größen zur Verfügung. Wählen Sie das Format passend zum jeweiligen Hauptschild und zur gewünschten Fernwirkung:
- 400 x 220 mm – kompakt für kleinere Schilderkombinationen und kurze Betrachtungsabstände
- 600 x 330 mm – der vielseitige Standard für die meisten Parkplatz- und Betriebssituationen
- 750 x 400 mm – großformatig für hohe Sichtbarkeit auf weitläufigen Flächen und aus größerer Entfernung
Zusätzlich können Sie zwischen der weißen Standardausführung und der reflektierenden Variante RA1 wählen und so das Schild genau an Beleuchtungssituation und Anforderungen Ihres Standorts anpassen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare rechtliche Kennzeichnung: Hinweis, dass auf dem Gelände die StVO gilt
- Robustes 2 mm Aluminium – langlebig, rostfrei und witterungsbeständig
- Für den dauerhaften Außeneinsatz bei jeder Witterung geeignet
- Wahlweise weiße Standard- oder reflektierende RA1-Ausführung für bessere Nachtsichtbarkeit
- Drei Formate für unterschiedliche Sichtabstände und Schilderkombinationen
- Ideal zur Ergänzung vorhandener Verkehrs- und Parkplatzbeschilderung
- Vielseitig einsetzbar auf privaten Parkflächen und Betriebsgeländen
Mit dem Zusatzschild „Hier gilt die StVO“ (VZ 2803) schaffen Sie eindeutige Verhältnisse auf Ihrem Gelände und unterstreichen Ihre Beschilderung mit einer langlebigen, professionellen Lösung. Wählen Sie einfach Format und Ausführung passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie das gewünschte Schild direkt in unserem Shop.
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