Das Zusatzschild „Gebührenpflichtig“ (Verkehrsschild VZ 1053-32) ergänzt die Hauptbeschilderung auf Parkflächen und weist unmissverständlich darauf hin, dass für das Abstellen eines Fahrzeugs eine Gebühr zu entrichten ist. So schaffen Sie klare Verhältnisse für Parkende und vermeiden Missverständnisse rund um kostenpflichtige Stellplätze.
Einsatzbereiche & Anwendung
Als Zusatzzeichen wird das Schild in Kombination mit einem übergeordneten Verkehrs- oder Parkplatzschild montiert und präzisiert dessen Aussage. Überall dort, wo Parkraum bewirtschaftet wird, sorgt es für Transparenz und rechtssichere Kommunikation.
- Öffentliche und private Parkplätze mit Gebührenpflicht
- Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkdecks
- Kundenparkplätze von Einkaufszentren, Supermärkten und Geschäften
- Firmen- und Betriebsgelände mit bewirtschafteten Stellflächen
- Krankenhäuser, Hotels, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungsorte
- Bahnhofsvorplätze, Park-and-Ride-Flächen sowie touristische Parkbereiche
Durch die eindeutige Beschriftung unterstützen Sie die reibungslose Nutzung Ihrer Parkflächen und reduzieren Diskussionen über anfallende Gebühren.
Material & Ausführung
Das Zusatzschild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist leicht, formstabil und witterungsbeständig, sodass sich das Schild sowohl für den dauerhaften Einsatz im Freien als auch in überdachten Bereichen wie Parkhäusern eignet. Es rostet nicht und bleibt auch bei Sonne, Regen und Frost lange ansehnlich.
Für die Oberfläche stehen Ihnen zwei Ausführungen zur Wahl:
- Weiß (Standard): die klassische, gut lesbare Ausführung für Bereiche mit ausreichender Beleuchtung – ideal für den täglichen Einsatz zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Reflektierend RA1: die retroreflektierende Variante steigert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht. Sie empfiehlt sich besonders für schlecht ausgeleuchtete Ein- und Ausfahrten sowie Außenparkplätze, die auch nachts genutzt werden.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Schild optimal an Ihre örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Hauptbeschilderung anpassen lässt, bieten wir das Zusatzschild in drei praxisgerechten Größen an:
- 400 x 220 mm – kompakt, ideal für kurze Distanzen und übersichtliche Flächen
- 600 x 330 mm – der ausgewogene Mittelwert für die meisten Standardanwendungen
- 750 x 400 mm – großformatig für gute Fernwirkung an stark frequentierten Zufahrten
Wählen Sie das Format passend zur Betrachtungsentfernung und zur Größe des zugehörigen Hauptschildes. In Kombination mit der gewünschten Oberflächenausführung stellen Sie sich so eine Beschilderung zusammen, die genau zu Ihrem Standort passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm): witterungsbeständig, formstabil und langlebig
- Klare Kommunikation: eindeutiger Hinweis auf die Gebührenpflicht
- Zwei Ausführungen: weiß als Standard oder reflektierend RA1 für bessere Nachtsichtbarkeit
- Drei Formate: flexibel wählbar je nach Standort und Betrachtungsabstand
- Vielseitig einsetzbar: für öffentliche wie private Parkflächen, Parkhäuser und Betriebsgelände
- Ideale Ergänzung: kombinierbar mit Ihrer bestehenden Parkplatz- und Verkehrsbeschilderung
- Pflegeleicht: einfach zu reinigen und wartungsarm im laufenden Betrieb
Mit dem Zusatzschild „Gebührenpflichtig“ VZ 1053-32 kennzeichnen Sie Ihre kostenpflichtigen Stellplätze professionell und dauerhaft. Wählen Sie einfach das passende Format und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie Ihr Zusatzschild direkt online.
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