Das Zusatzschild „Das Abladen von Gartenabfällen, Schutt und sonstigen Abfällen ist verboten“ (Verkehrsschild VZ 2503) ist ein klar formuliertes Hinweis- und Verbotsschild für die Kennzeichnung sensibler Grünflächen und öffentlicher Bereiche. Es macht unmissverständlich deutlich, dass das Entsorgen von Gartenabfällen, Bauschutt und sonstigem Müll an dieser Stelle nicht gestattet ist – und schützt so Natur, Wege und kommunales Eigentum vor illegaler Ablagerung.
Einsatzbereiche & Anwendung
Illegale Müllablagerungen sind ein häufiges Problem an abgelegenen und schwer einsehbaren Orten. Dieses Verbotsschild sorgt für eine sichtbare und rechtlich verständliche Kennzeichnung, die Verursacher abschreckt und die Grundlage für ein Einschreiten schafft.
- Grünanlagen, Parks und öffentliche Gartenflächen
- Waldränder, Feldwege und landwirtschaftlich genutzte Randbereiche
- Kommunale Grundstücke, Böschungen und Uferzonen
- Kompostier- und Grünschnittplätze mit geregelten Öffnungszeiten
- Parkplätze, Wendehämmer und abgelegene Zufahrten
- Privatgrundstücke, Vereinsflächen und Kleingartenanlagen
Durch die eindeutige Beschriftung wird sowohl auf das Verbot des Abladens von Gartenabfällen als auch von Schutt und sonstigen Abfällen hingewiesen – ideal überall dort, wo wilde Müllkippen verhindert werden sollen.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist robust, witterungsbeständig und rostfrei, wodurch sich das Schild besonders gut für die dauerhafte Montage im Außenbereich eignet. Es trotzt Regen, Sonne und Frost und behält seine Form auch bei langfristigem Einsatz im Freien.
Für unterschiedliche Anforderungen an die Sichtbarkeit stehen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit gutem Kontrast bei Tageslicht – die passende Lösung für die meisten Standorte.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich. Empfehlenswert an Zufahrten, Wegen und Parkplätzen, die auch nachts befahren werden.
- Nachtleuchtend: Diese Ausführung nimmt Umgebungslicht auf und bleibt anschließend auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar – ideal für Bereiche mit geringer Beleuchtung.
Formate & Individualisierung
Damit das Zusatzschild optimal zu Standort und vorhandener Beschilderung passt, ist es in drei praktischen Größen erhältlich:
- 400 x 220 mm – kompakt, für Nahbereiche und ergänzende Kennzeichnung
- 600 x 330 mm – der vielseitige Standard für gute Lesbarkeit auf mittlere Distanz
- 750 x 400 mm – großformatig für hohe Fernwirkung an offenen Flächen
Wählen Sie das Format je nach gewünschter Sichtweite und die Materialausführung passend zu den Lichtverhältnissen vor Ort. So stellen Sie sicher, dass die Botschaft zuverlässig wahrgenommen wird.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare, unmissverständliche Botschaft gegen illegale Müllablagerung
- Robustes, witterungsbeständiges Aluminium (2 mm) für den Dauereinsatz im Freien
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachtleuchtend
- Drei Formate für unterschiedliche Sichtweiten und Standorte
- Vielseitig einsetzbar auf kommunalen, privaten und vereinseigenen Flächen
- Abschreckende Wirkung zum Schutz von Grünflächen und Wegen
- Einfach zu montieren und dauerhaft gut lesbar
Setzen Sie mit dem Zusatzschild VZ 2503 ein deutliches Zeichen gegen wilde Müllentsorgung und schützen Sie Ihre Grünflächen nachhaltig. Wählen Sie einfach das passende Format und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
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