Das Verkehrsschild „Grillen erlaubt“ weist unmissverständlich auf ausgewiesene Grill- und Feuerstellen in öffentlichen Grünanlagen hin. Als rundes Hinweisschild aus robustem Aluminium schafft es klare Verhältnisse, lenkt Besucher gezielt zu den erlaubten Bereichen und trägt so zu einem geordneten, sicheren Miteinander im Freien bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo das Grillen ausdrücklich gestattet ist, sorgt dieses Schild für Orientierung und Rechtssicherheit. Es verhindert Missverständnisse zwischen Erholungssuchenden und macht auf einen Blick deutlich, an welchen Plätzen offene Feuer- und Grillstellen genutzt werden dürfen. Typische Einsatzorte sind:
- öffentliche Parks, Grün- und Freizeitanlagen
- Grillplätze und ausgewiesene Feuerstellen an Seen und Flüssen
- Naherholungsgebiete, Waldränder und Picknickwiesen
- Camping- und Zeltplätze sowie Freibäder
- kommunale Sport- und Vereinsgelände
Gerade in stark frequentierten Grünflächen hilft die deutliche Kennzeichnung, den Grillbetrieb auf dafür vorgesehene Zonen zu konzentrieren und den Rest der Anlage zu schützen. So profitieren Kommunen, Vereine, Betreiber von Freizeiteinrichtungen und private Anlagenbesitzer gleichermaßen.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist witterungsbeständig, rostet nicht und behält seine Form auch bei dauerhaftem Einsatz im Freien – ideal für die anspruchsvollen Bedingungen im Außenbereich. Für unterschiedliche Anforderungen an die Sichtbarkeit stehen drei Ausführungen zur Wahl:
- Weiß (Standard): die klassische, gut lesbare Variante für die Kennzeichnung bei Tageslicht und in ausreichend beleuchteten Bereichen.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Oberfläche wirft einfallendes Licht zurück und verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich – empfehlenswert für Standorte an Wegen und Zufahrten.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung lädt sich bei Tageslicht auf und leuchtet anschließend nach, sodass das Schild auch ohne externe Lichtquelle erkennbar bleibt – praktisch an schwach beleuchteten Plätzen.
Formate & Individualisierung
Damit das Grill-Hinweisschild optimal zum jeweiligen Standort und zur gewünschten Fernwirkung passt, ist es in vier runden Durchmessern erhältlich:
- Ø 300 mm – kompakt für Nahbereiche und kurze Betrachtungsabstände
- Ø 420 mm – vielseitiges Standardformat für die meisten Grünflächen
- Ø 600 mm – gut sichtbar auch aus größerer Entfernung
- Ø 750 mm – maximale Fernwirkung für weitläufige Areale und exponierte Standorte
Die runde Form entspricht der gewohnten Formensprache von Verkehrs- und Hinweiszeichen und wird intuitiv als offizielle Regelung wahrgenommen. Wählen Sie einfach die Kombination aus Größe und Ausführung, die zu Ihrem Einsatzort passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- robustes, witterungsbeständiges Aluminium (2 mm) für den dauerhaften Außeneinsatz
- klare, unmissverständliche Kennzeichnung erlaubter Grillbereiche
- vier Durchmesser von 300 bis 750 mm für jede Fernwirkung
- drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- verbesserte Sichtbarkeit bei Dunkelheit dank reflektierender oder nachleuchtender Variante
- ideal für Parks, Grillplätze, Naherholungsgebiete und Freizeitanlagen
- pflegeleicht, formstabil und langlebig
Mit dem Verkehrsschild „Grillen erlaubt“ schaffen Sie eindeutige Orientierung auf Ihren Grünflächen und lenken den Grillbetrieb gezielt in die dafür vorgesehenen Zonen. Wählen Sie Größe und Ausführung passend zu Ihrem Standort und bestellen Sie Ihr langlebiges Hinweisschild bequem online.
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