Das Verbotszeichen „Tragen von Straßenschuhen verboten“ (WSP013) nach DIN ISO 20712 signalisiert unmissverständlich, dass das Betreten eines Bereichs mit Straßenschuhen untersagt ist. Das klar gestaltete Sicherheitskennzeichen mit rotem Verbotsrand sorgt für eine sofort verständliche Kommunikation und trägt zur Sauberkeit sowie Sicherheit in sensiblen Bereichen bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotsschild kommt überall dort zum Einsatz, wo aus hygienischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen keine Straßenschuhe getragen werden dürfen. Die eindeutige Piktogramm-Darstellung ist international verständlich und unterstützt die Einhaltung von Betriebs- und Hausordnungen.
- Wassersport- und Freizeitanlagen wie Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche
- Umkleide- und Nassbereiche in Sportstätten und Fitnessstudios
- Reinräume, Labore und produktionsnahe Zonen mit hohen Hygieneanforderungen
- Lebensmittelverarbeitung und medizinische Einrichtungen
- Wohnbereiche, Gemeinschaftsräume oder kulturelle Einrichtungen mit besonderen Zutrittsregeln
Durch die gut sichtbare Anbringung an Eingängen, Türen oder Übergangsbereichen weisen Sie Besucher, Mitarbeiter und Gäste rechtzeitig auf das Schuhverbot hin und vermeiden Missverständnisse.
Material & Ausführung
Das Verbotszeichen ist in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen erhältlich, sodass Sie die passende Variante für Ihren Einsatzort wählen können:
- Aluminium 2 mm: Robust, formstabil und witterungsbeständig – ideal für den langfristigen Einsatz im Innen- und Außenbereich sowie für stark frequentierte Zonen.
- Aufkleber: Selbstklebende Folie für die einfache Montage auf glatten, festen und sauberen Untergründen wie Türen, Wänden oder Glas.
Zusätzlich stehen verschiedene Materialausführungen zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für eine klare Erkennbarkeit unter normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und Beleuchtung, etwa durch Scheinwerfer- oder Taschenlampenlicht.
- Nachleuchtend: Bleibt auch bei ausfallender Lichtquelle sichtbar und unterstützt die Orientierung in abgedunkelten Bereichen.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen zu Ihrer räumlichen Situation und dem gewünschten Betrachtungsabstand passt, ist es in mehreren runden Formaten verfügbar:
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf Bogen)
Für die Nahbereichskennzeichnung eignen sich kleinere Durchmesser, während größere Formate auch aus der Distanz zuverlässig wahrgenommen werden. Der 4er-Satz auf Bogen ist besonders praktisch, wenn Sie mehrere Zugänge oder Bereiche gleichzeitig kennzeichnen möchten. Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Größe stellen Sie sich Ihr Schild passgenau für den jeweiligen Einsatz zusammen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige, international verständliche Kennzeichnung nach DIN ISO 20712
- Wählbar als robustes Aluminium 2 mm oder als praktischer Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate für unterschiedliche Betrachtungsabstände und Anwendungen
- Klarer Rot-Weiß-Kontrast für sofortige Erkennbarkeit
- Für Innen- und Außeneinsatz geeignet
- Unterstützt Hygiene, Sauberkeit und die Einhaltung von Betriebsregeln
Mit dem Verbotszeichen „Tragen von Straßenschuhen verboten“ sorgen Sie für eine unmissverständliche Beschilderung und schaffen klare Verhältnisse an sensiblen Zugängen. Wählen Sie einfach die passende Material-, Ausführungs- und Größenvariante und kennzeichnen Sie Ihre Bereiche zuverlässig und normgerecht.
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