Das Verbotszeichen „Tauben füttern verboten“ ist ein rundes Verbotsschild, das unmissverständlich darauf hinweist, dass das Füttern von Tauben an einem bestimmten Ort untersagt ist. Es unterstützt Sie dabei, Verschmutzungen, Sachschäden und hygienische Probleme durch überhöhten Taubenbestand zu vermeiden und schafft klare Verhältnisse für Besucher, Anwohner und Passanten.
Einsatzbereiche & Anwendung
Tauben werden dort zum Problem, wo sie regelmäßig gefüttert werden – denn ein reichliches Nahrungsangebot führt zu wachsenden Populationen, zunehmender Verschmutzung durch Kot und Schäden an Gebäuden und Fassaden. Ein deutlich sichtbares Verbotsschild lenkt das Verhalten wirkungsvoll und dient zugleich als Grundlage für Hinweise oder Ermahnungen.
- Öffentliche Plätze, Fußgängerzonen und Marktplätze
- Parks, Grünanlagen und Erholungsflächen
- Bahnhöfe, Haltestellen und Verkehrsknotenpunkte
- Innenhöfe, Balkone und Fassadenbereiche von Wohnanlagen
- Denkmäler, Kirchen und historische Gebäude
- Firmengelände, Parkplätze und gastronomische Außenbereiche
Durch die klare Bildsprache eines Verbotszeichens wird die Botschaft auch ohne lange Erklärungen und sprachunabhängig verstanden – ein Vorteil an stark frequentierten und touristischen Orten.
Material & Ausführung
Das Schild ist in zwei praxiserprobten Materialvarianten erhältlich, sodass Sie die passende Lösung für Ihren Anbringungsort wählen können:
- Aluminium 2 mm: Robust, formstabil und witterungsbeständig. Diese Variante eignet sich besonders für die dauerhafte Montage im Außenbereich, an Wänden, Pfosten oder Zäunen, und hält Wind und Wetter zuverlässig stand.
- Aufkleber: Selbstklebend, leicht und flexibel. Ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Glas, lackierte Flächen oder Metall – eine unkomplizierte und schnell angebrachte Lösung.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Auswahl, die sich an unterschiedlichen Lichtverhältnissen orientieren:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit guter Erkennbarkeit bei Tageslicht – vielseitig einsetzbar für die meisten Anwendungen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht und eignet sich besonders für schlecht beleuchtete Bereiche.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung nimmt Licht auf und bleibt auch ohne Lichtquelle noch eine Zeit lang erkennbar – hilfreich an Orten mit wechselnden oder fehlenden Lichtverhältnissen.
Formate & Individualisierung
Damit das Schild optimal zu Ihrem Standort und zur gewünschten Erkennbarkeit passt, bieten wir es in mehreren runden Formaten an. Größere Durchmesser sorgen für Fernwirkung und eignen sich für weitläufige Flächen, während kleinere Formate ideal für den Nahbereich und für die Kennzeichnung an mehreren Punkten sind.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im kleinen Format ist besonders praktisch, wenn Sie mehrere Stellen gleichzeitig kennzeichnen möchten, etwa entlang einer Fassade, an mehreren Eingängen oder verteilt über einen Innenhof.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare, sprachunabhängige Bildaussage als Verbotszeichen
- Wahlweise robustes Aluminium 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf runde Formate von 100 bis 600 mm Durchmesser
- Praktischer 4er-Satz für die Mehrfach-Kennzeichnung
- Witterungsbeständige Variante für den dauerhaften Außeneinsatz
- Wirksames Mittel gegen Verschmutzung und wachsenden Taubenbestand
Mit dem Verbotszeichen „Tauben füttern verboten“ setzen Sie ein deutliches, dauerhaftes Signal und schützen Gebäude, Flächen und Besucher gleichermaßen. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie das Schild bequem online.
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