Das Verbotszeichen „Skulptur berühren verboten“ ist ein klar verständliches Verbotsschild, das Besucherinnen und Besucher unmissverständlich darauf hinweist, empfindliche Exponate und Kunstwerke nicht anzufassen. Mit dem prägnanten Verbotssymbol schützen Sie wertvolle Objekte vor Beschädigungen und Verschmutzungen und sorgen zugleich für ein geordnetes Miteinander in Ausstellungsräumen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo Kunstwerke, Skulpturen, Denkmäler oder andere schützenswerte Objekte für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die klare Bildsprache wird auch ohne Sprachkenntnisse sofort verstanden und eignet sich daher besonders für Orte mit internationalem Publikum.
- Museen, Galerien und Kunstausstellungen
- Skulpturenparks, Gärten und Freilichtmuseen
- Kirchen, Schlösser und historische Gebäude
- Messen, Vernissagen und temporäre Ausstellungen
- Öffentliche Plätze mit Denkmälern und Kunstinstallationen
- Foyers, Lobbys und Empfangsbereiche mit dekorativen Objekten
Durch die gut sichtbare Platzierung in der Nähe des jeweiligen Exponats lässt sich das Berührungsverbot unaufdringlich, aber wirkungsvoll kommunizieren – ein wichtiger Beitrag zum Erhalt empfindlicher Oberflächen.
Material & Ausführung
Das Verbotsschild ist in zwei bewährten Materialvarianten erhältlich, sodass Sie für jeden Einsatzort und Untergrund die passende Lösung finden:
- Aluminium 2 mm: robust, formstabil und witterungsbeständig. Diese Ausführung eignet sich hervorragend für den langfristigen Einsatz im Innen- und Außenbereich, etwa in Skulpturenparks oder an Denkmälern.
- Aufkleber (Folie): die flexible und leichte Variante für die schnelle Anbringung auf glatten, festen und sauberen Untergründen wie Glas, Metall oder lackierten Flächen.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Wahl, die sich an unterschiedlichen Lichtverhältnissen orientieren:
- Weiß (Standard): die klassische, gut lesbare Ausführung für normale Beleuchtungssituationen.
- Reflektierend RA1: verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht, ideal für schwach beleuchtete oder abendlich genutzte Bereiche.
- Nachleuchtend: bleibt auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar und sorgt so für Orientierung, wenn die Umgebungsbeleuchtung reduziert ist oder ausfällt.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Verbotszeichen optimal in Ihre räumliche Situation einfügt, bieten wir mehrere runde Formate an. Von der dezenten Kennzeichnung direkt am Objekt bis zum weithin sichtbaren Hinweis für große Ausstellungsflächen ist die passende Größe dabei:
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Kleinere Formate eignen sich besonders für die unmittelbare Nähe eines Exponats oder für mehrere Anbringungsstellen, während die großen Durchmesser bereits aus einiger Entfernung deutlich wahrgenommen werden. Der 4er-Satz auf Bogen ist eine wirtschaftliche Wahl, wenn mehrere Objekte gleichzeitig gekennzeichnet werden sollen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige Bildsprache – auch ohne Sprachkenntnisse sofort verständlich
- Schutz wertvoller Exponate vor Berührung, Verschmutzung und Beschädigung
- Zwei Materialien – stabiles Alu 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen – weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf runde Formate vom 100-mm-Set bis 600 mm Durchmesser
- Vielseitig einsetzbar im Innen- und Außenbereich
- Praxiserprobtes Verbotszeichen für den professionellen Einsatz
Mit dem Verbotszeichen „Skulptur berühren verboten“ setzen Sie ein klares Signal für den Schutz Ihrer Ausstellungsstücke und schaffen zugleich einen respektvollen Umgang mit Kunst und Kultur. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie Ihr Schild direkt online.
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