Das Verbotszeichen „Sackkarre verboten“ signalisiert unmissverständlich, dass das Befahren oder Nutzen bestimmter Bereiche mit Sackkarren untersagt ist. Als klar erkennbares Verbotsschild trägt es dazu bei, Wege freizuhalten, empfindliche Böden zu schützen und Gefahrensituationen in Betrieben, Lagern und öffentlichen Bereichen vorzubeugen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Die Sackkarre gehört in vielen Betrieben zum täglichen Transportgerät – doch nicht überall ist ihr Einsatz sinnvoll oder erlaubt. Dieses Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo das Bewegen von Lasten mit der Sackkarre zu Schäden oder Behinderungen führen kann.
- Verkaufsflächen und Ausstellungsräume mit empfindlichen Bodenbelägen
- Lager- und Kommissionierbereiche mit definierten Transportwegen
- Aufzüge, Rampen und schmale Durchgänge
- Bereiche mit hochwertigen oder frisch verlegten Böden
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Gebäude
- Rolltreppen, Treppenhäuser und Fluchtwege
Durch die eindeutige bildliche Darstellung wird das Verbot auch ohne Sprachkenntnisse sofort verstanden – ein wichtiger Vorteil in international geprägten Arbeitsumgebungen und stark frequentierten Bereichen.
Material & Ausführung
Das Verbotsschild ist in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen erhältlich, sodass Sie für jeden Untergrund und jede Umgebung die passende Variante wählen können.
- Aluminium 2 mm: Die robuste Alu-Variante ist stabil, formbeständig und witterungsbeständig. Sie eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich und lässt sich unkompliziert an Wänden, Ständern oder Toren montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folie ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Metallflächen oder Glas. Sie ist schnell angebracht und besonders wirtschaftlich, wenn keine feste Montage erforderlich ist.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Folie verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – empfehlenswert für schwach beleuchtete Bereiche und Zufahrten.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung bleibt auch ohne aktive Lichtquelle noch eine Zeit lang erkennbar und eignet sich für Bereiche, in denen die Beleuchtung ausfallen kann.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen zu jeder Umgebung und jeder benötigten Sichtweite passt, ist es in mehreren Durchmessern verfügbar. Kleinere Formate eignen sich für Türen und nahe Anbringungsorte, größere Durchmesser sorgen für eine Fernwirkung auf Rampen, Zufahrten und weiträumigen Flächen.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im kleinen Format ist besonders praktisch, wenn Sie mehrere Zugänge oder Bereiche gleichzeitig kennzeichnen möchten. Größere Durchmesser empfehlen sich überall dort, wo das Verbot bereits aus der Ferne wahrgenommen werden soll.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige, sprachunabhängige Kennzeichnung durch klares Verbotssymbol
- Wahlweise als robustes Aluminiumschild oder als flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate vom 4er-Satz bis zum großen Durchmesser mit Fernwirkung
- Witterungsbeständige Alu-Variante für Innen- und Außeneinsatz
- Schnelle Montage und vielseitige Einsatzmöglichkeiten
- Beitrag zu Ordnung, Sicherheit und Bodenschutz im Betrieb
Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und kennzeichnen Sie Ihre Bereiche zuverlässig – für klare Regeln und sichere Abläufe.
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