Das Verbotszeichen „Rollator abstellen verboten“ weist unmissverständlich darauf hin, dass an bestimmten Stellen keine Rollatoren, Gehhilfen oder ähnliche Mobilitätshilfen abgestellt werden dürfen. Als klar verständliches Verbotsschild sorgt es dafür, dass Flure, Durchgänge und Fluchtwege frei bleiben und die Sicherheit für alle Personen gewahrt wird.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotszeichen ist überall dort sinnvoll, wo abgestellte Rollatoren zu Behinderungen, Stolperfallen oder blockierten Rettungswegen führen können. Es macht auf einen Blick deutlich, welche Bereiche freigehalten werden müssen, und unterstützt so ein geordnetes und sicheres Miteinander.
- Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen
- Alten- und Pflegeheime sowie Seniorenresidenzen
- Reha-Einrichtungen und Tageskliniken
- Flure, Treppenhäuser und Durchgänge
- Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplätze
- Aufzüge, Wartebereiche und Eingangsbereiche
- öffentliche Gebäude, Behörden und Empfangshallen
Besonders in Bereichen mit hohem Personenaufkommen trägt das Schild dazu bei, dass Durchgänge zugänglich bleiben und im Ernstfall keine Hindernisse den Weg versperren.
Material & Ausführung
Sie können das Verbotsschild in verschiedenen Materialien und Ausführungen wählen, passend zum jeweiligen Anbringungsort:
- Aluminium 2 mm: robuste, formstabile und witterungsbeständige Variante, die sich sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich eignet. Das Alu-Schild ist langlebig und lässt sich einfach an Wänden oder Trägern montieren.
- Aufkleber (Folie): die flexible und platzsparende Lösung für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Glasflächen oder lackierte Wände. Ideal, wenn keine Bohrungen gewünscht sind.
Zusätzlich stehen drei praxisbewährte Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): die klassische, gut lesbare Ausführung für normale Lichtverhältnisse.
- Reflektierend RA1: verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerfer- oder Taschenlampenlicht – sinnvoll für schlecht beleuchtete Bereiche.
- Nachleuchtend: bleibt auch nach dem Erlöschen der Lichtquelle noch erkennbar und unterstützt so die Orientierung bei Stromausfall oder in dunklen Fluren.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen zu Ihrem Anbringungsort und der gewünschten Erkennungsentfernung passt, ist es in mehreren Durchmessern erhältlich:
- Ø 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen) – ideal für die Kennzeichnung mehrerer Stellen oder kleinerer Flächen
- Ø 200 mm – für kurze bis mittlere Betrachtungsabstände
- Ø 300 mm – gut sichtbar in Fluren und Wartebereichen
- Ø 420 mm – für größere Räume und weitere Entfernungen
- Ø 600 mm – für maximale Fernwirkung in großen Hallen oder weitläufigen Bereichen
Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Format können Sie das Schild flexibel an Ihre räumlichen Gegebenheiten und die jeweilige Beleuchtungssituation anpassen. Kleinere Formate eignen sich für die dezente Kennzeichnung im Nahbereich, größere Durchmesser sichern eine deutliche Erkennbarkeit über größere Distanzen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- eindeutige, sofort verständliche Kennzeichnung als Verbotszeichen
- hält Flure, Durchgänge und Fluchtwege frei von abgestellten Rollatoren
- wählbar als robustes Alu-Schild (2 mm) oder flexibler Aufkleber
- drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- fünf Formate von Ø 100 mm bis Ø 600 mm für jede Entfernung
- praktischer 4er-Satz beim kleinsten Format für mehrere Stellen
- praxiserprobt und für Innen- sowie Außenbereich geeignet
Mit dem Verbotszeichen „Rollator abstellen verboten“ schaffen Sie klare Verhältnisse, halten wichtige Wege frei und erhöhen die Sicherheit in Ihrem Gebäude. Wählen Sie einfach das passende Material, die Ausführung und das gewünschte Format und bestellen Sie Ihr Schild bequem in unserem Shop.
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