Das Verbotszeichen „Nicht hinter den Schwenkarm treten“ warnt gezielt vor dem Betreten von Gefahrenbereichen im Bewegungsradius schwenkbarer Maschinenteile. Als klar erkennbares Verbotsschild trägt es dazu bei, Personen von rotierenden oder schwenkenden Anlagenkomponenten fernzuhalten und so schwere Unfälle zu vermeiden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo Maschinen mit beweglichen Schwenkarmen im Einsatz sind, entstehen unmittelbare Gefährdungsbereiche. Dieses Verbotszeichen weist deutlich darauf hin, dass der Bereich hinter dem Schwenkarm nicht betreten werden darf – ein zentraler Beitrag zur Arbeitssicherheit im industriellen und handwerklichen Umfeld.
- Produktions- und Fertigungshallen mit automatisierten Anlagen
- Bereiche mit Roboterarmen, Handling- und Schwenkmodulen
- Lade-, Kran- und Hebeeinrichtungen mit schwenkbaren Auslegern
- Werkstätten, Montagelinien und Maschinenparks
- Baustellen und Bereiche mit Baumaschinen
- Wartungs- und Instandhaltungszonen
Das Schild sollte gut sichtbar am Rand des Gefahrenbereichs oder direkt an der Maschine angebracht werden, sodass es aus sicherer Entfernung wahrgenommen wird.
Material & Ausführung
Das Verbotszeichen ist in zwei Materialvarianten und drei Materialausführungen erhältlich, damit Sie die passende Lösung für Ihren jeweiligen Einsatzort wählen können.
- Alu 2 mm: Die robuste Aluminiumausführung ist stabil, langlebig und witterungsbeständig. Sie eignet sich für dauerhafte Montage im Innen- und Außenbereich sowie für anspruchsvolle industrielle Umgebungen.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folie lässt sich schnell und unkompliziert auf glatten, festen und sauberen Untergründen anbringen – ideal für Maschinenverkleidungen, Schaltschränke oder Gehäuse.
Bei den Ausführungen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
- weiß (Standard): die klassische, gut lesbare Variante für normale Lichtverhältnisse.
- reflektierend RA1: verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und Scheinwerferlicht, indem einfallendes Licht zurückgeworfen wird – vorteilhaft in schlecht ausgeleuchteten Bereichen.
- nachleuchtend: die nachleuchtende Ausführung bleibt auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar und unterstützt die Orientierung bei Stromausfall oder in dunklen Zonen.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotsschild optimal zur Größe des Gefahrenbereichs und zur erforderlichen Erkennungsweite passt, ist es in mehreren runden Formaten verfügbar:
- Durchmesser 100 mm (als praktischer 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Kleinere Durchmesser eignen sich für die Nahkennzeichnung direkt an Maschinen und Bauteilen, während größere Formate für eine Fernwirkung und gute Sichtbarkeit über weite Distanzen sorgen. Der 4er-Satz auf Bogen ist besonders wirtschaftlich, wenn mehrere gleiche Kennzeichnungen an verschiedenen Stellen benötigt werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Praxiserprobtes Verbotszeichen zur gezielten Warnung vor Schwenkarm-Bereichen
- Wahlweise als robustes Alu-Schild (2 mm) oder als flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate von Ø 100 mm bis Ø 600 mm für jede Erkennungsweite
- Reflektierende und nachleuchtende Variante für eine bessere Sichtbarkeit bei Dunkelheit
- Witterungsbeständige Alu-Ausführung für Innen- und Außenbereich
- Wirtschaftlicher 4er-Satz für mehrere Anbringungsstellen
Mit dem Verbotszeichen „Nicht hinter den Schwenkarm treten“ kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche klar und zuverlässig und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mitarbeitern und Besuchern. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie das gewünschte Schild direkt online.
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