Das Verbotszeichen „Nicht barfuß ins Wasser gehen“ ist ein praxiserprobtes Sicherheitsschild, das unmissverständlich vor dem Betreten eines Gewässers oder Beckens ohne geeignetes Schuhwerk warnt. Mit der klaren Symbolik in Rot und Schwarz auf weißem Grund lenkt es die Aufmerksamkeit sofort auf ein mögliches Verletzungsrisiko und trägt so aktiv zur Unfallvermeidung bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Barfuß in unbekannte Gewässer oder Becken zu gehen, kann durch verborgene Gefahren wie scharfe Steine, Scherben, Muschelschalen, rutschige Untergründe oder heiße Bodenflächen zu Verletzungen führen. Dieses Verbotsschild macht auf ebendiese Risiken aufmerksam und weist Besucher an, das Wasser nicht ohne Schutz für die Füße zu betreten.
- Schwimm- und Freibäder sowie Naturbadestellen
- Seen, Teiche, Flüsse und andere natürliche Gewässer
- Camping- und Freizeitanlagen mit Wasserzugang
- Industrie- und Klärbecken sowie technische Wasseranlagen
- Fischteiche, Angelgewässer und landwirtschaftliche Flächen
- Uferbereiche und Zugänge, in denen mit scharfkantigem Untergrund zu rechnen ist
Dank der eindeutigen Bildsprache ist das Zeichen auch ohne Textkenntnisse international verständlich und eignet sich für öffentliche wie private Bereiche gleichermaßen.
Material & Ausführung
Das Verbotszeichen ist in zwei Materialvarianten erhältlich, die sich an unterschiedlichen Montageorten orientieren:
- Aluminium 2 mm: robust, formstabil und witterungsbeständig. Diese Ausführung eignet sich besonders für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich und lässt sich einfach an Pfosten, Wänden oder Zäunen befestigen.
- Aufkleber (Folie): die flexible und leichte Lösung für glatte, feste und saubere Untergründe. Ideal, wenn keine feste Trägerplatte benötigt wird oder die Kennzeichnung direkt auf einer vorhandenen Fläche angebracht werden soll.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): die klassische, gut sichtbare Ausführung für den täglichen Einsatz bei ausreichenden Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht und ist damit sinnvoll für schlecht beleuchtete Zugänge und Uferbereiche.
- Nachleuchtend: speichert Licht und bleibt auch nach dem Erlöschen der Lichtquelle noch erkennbar – hilfreich an Orten, an denen zeitweise keine Beleuchtung vorhanden ist.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen zu jedem Standort und jeder gewünschten Fernwirkung passt, ist es in verschiedenen Durchmessern erhältlich:
- Ø 100 mm – als praktischer 4er-Satz auf einem Bogen, ideal für die Kennzeichnung mehrerer kleinerer Stellen
- Ø 200 mm – für Bereiche mit kurzer Betrachtungsdistanz
- Ø 300 mm – vielseitig einsetzbare, gut sichtbare Standardgröße
- Ø 420 mm – für größere Erkennungsabstände
- Ø 600 mm – für weithin sichtbare Kennzeichnung großer Flächen und Zugänge
Durch die Kombination aus Größe, Material und Ausführung stellen Sie sich das Schild passend zu Ihren Anforderungen zusammen – ob dezent auf einer glatten Fläche als Aufkleber oder als robuste Aluminiumtafel im Freien.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige Warnung vor dem barfüßigen Betreten von Wasser
- International verständliche Bildsprache ohne Sprachbarriere
- Zwei Materialien: robustes Alu 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Größen vom praktischen 4er-Satz bis zum großen 600 mm Schild
- Witterungsbeständige Alu-Variante für den dauerhaften Außeneinsatz
- Einfache Montage an Pfosten, Wänden, Zäunen oder glatten Untergründen
Mit diesem Verbotszeichen kennzeichnen Sie Gefahrenstellen an Gewässern klar und zuverlässig und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern. Wählen Sie einfach die passende Größe, das gewünschte Material und die Ausführung und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
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