Das Verbotszeichen „Mitführen von Tieren verboten“ nach BGV A8 – P14 signalisiert klar und unmissverständlich, dass das Betreten mit Tieren an dieser Stelle nicht gestattet ist. Mit seinem international verständlichen Symbol – der durchgestrichene Hund im roten Verbotskreis – sorgt es für Ordnung, Hygiene und Sicherheit in sensiblen Bereichen und ist überall dort unverzichtbar, wo Tiere unerwünscht sind.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Hundeschild kommt vor allem in der kommunalen Beschilderung und auf Grünflächen zum Einsatz, findet aber ebenso in privaten und gewerblichen Bereichen breite Verwendung. Es kennzeichnet eindeutig Zonen, in denen das Mitführen von Hunden und anderen Tieren untersagt ist.
- Öffentliche Parkanlagen, Grünflächen und Spielplätze
- Friedhöfe, Gedenkstätten und ruhige Erholungsflächen
- Schulhöfe, Kindergärten und Sportanlagen
- Lebensmittelmärkte, Verkaufsräume und Gastronomiebereiche
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen
- Bade- und Freizeitanlagen sowie Liegewiesen
Durch das genormte Verbotszeichen wird der Hinweis sofort erkannt – auch von Passanten, die die jeweilige Landessprache nicht beherrschen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und Regelungen konsequent durchsetzen.
Material & Ausführung
Das Verbotsschild ist in verschiedenen Materialien und Ausführungen erhältlich, sodass Sie es passgenau auf Ihren Einsatzort abstimmen können:
- Alu 2 mm: Die stabile Aluminiumtafel ist robust, witterungsbeständig und formstabil. Sie eignet sich hervorragend für die dauerhafte Montage im Außenbereich, etwa an Zäunen, Pfosten oder Wänden.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folie lässt sich schnell und unkompliziert auf glatten, festen und sauberen Untergründen wie Glas, Metall oder lackierten Flächen anbringen – ideal für Türen, Schaufenster und Trägerplatten.
Für die Sichtbarkeit stehen Ihnen mehrere Materialausführungen zur Auswahl:
- weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit kontrastreicher Darstellung für den alltäglichen Einsatz bei Tageslicht.
- reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – besonders sinnvoll an schlecht beleuchteten Wegen und Zufahrten.
- nachleuchtend / nachtleuchtend: Diese Ausführungen speichern Licht und bleiben auch ohne aktive Lichtquelle noch sichtbar, was die Orientierung in dämmrigen oder unbeleuchteten Bereichen unterstützt.
Formate & Individualisierung
Damit das Schild optimal zu Ihrer Umgebung und dem gewünschten Betrachtungsabstand passt, ist es in zahlreichen Größen verfügbar. Größere Formate eignen sich für weitläufige Flächen und große Distanzen, kleinere Formate für Türen, Eingänge und beengte Bereiche.
- Durchmesser 100 mm (4er Satz auf Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
- Zusätzliche Formatvarianten: 100 mm (4er Satz auf Bogen), 200 mm, 300 mm, 400 mm und 600 mm
Der praktische 4er Satz auf Bogen ist besonders wirtschaftlich, wenn Sie mehrere Zugänge oder Wege gleichzeitig kennzeichnen möchten. Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Format stellen Sie sich Ihr Verbotszeichen genau nach Bedarf zusammen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges, sofort verständliches Verbotszeichen nach BGV A8 – P14
- Zwei Materialoptionen: robustes Alu 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Vier Ausführungen von Standard bis reflektierend und nachleuchtend
- Große Formatauswahl für jeden Betrachtungsabstand
- Praktischer 4er Satz auf Bogen für die Mehrfachkennzeichnung
- Ideal für Grünflächen, kommunale und gewerbliche Bereiche
- Witterungsbeständig und langlebig für den Außeneinsatz
Mit dem Verbotszeichen „Mitführen von Tieren verboten“ sorgen Sie unkompliziert für klare Verhältnisse und schützen sensible Bereiche zuverlässig. Wählen Sie einfach die passende Größe, das Material und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie Ihr Hundeschild direkt online.
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