Das Verbotszeichen „Mitfahren auf Flurförderzeug / Gabelstapler ist verboten“ weist unmissverständlich darauf hin, dass die Mitnahme von Personen auf Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen untersagt ist. Damit tragen Sie aktiv zur Unfallverhütung in Ihrem Betrieb bei und schützen Mitarbeiter sowie Besucher vor gefährlichen Situationen im innerbetrieblichen Verkehr.
Einsatzbereiche & Anwendung
Flurförderzeuge sind in vielen Betrieben unverzichtbar, bergen aber ein erhebliches Verletzungsrisiko, wenn sich Personen unerlaubt mitnehmen lassen. Dieses Verbotsschild macht die geltende Sicherheitsregel klar sichtbar und dauerhaft präsent. Typische Einsatzorte sind:
- Lager- und Logistikhallen mit regelmäßigem Staplerverkehr
- Produktions- und Fertigungsbereiche
- Verladezonen, Rampen und Warenein- sowie -ausgänge
- Umschlagplätze, Höfe und Speditionsgelände
- Gefahrenbereiche an Fahr- und Transportwegen
- Baustellen und Werkstätten mit Flurförderfahrzeugen
Die Kennzeichnung eignet sich sowohl für die Anbringung direkt am Fahrzeug als auch an Wänden, Toren, Pfosten oder gut einsehbaren Stellen entlang der Verkehrswege.
Material & Ausführung
Sie können zwischen zwei praxiserprobten Materialvarianten wählen, die sich an unterschiedliche Untergründe und Anforderungen anpassen:
- Aluminium 2 mm: stabil, formstabil und witterungsbeständig – ideal für die dauerhafte Montage im Innen- und Außenbereich. Die feste Platte lässt sich unkompliziert an Wänden, Pfosten oder Rahmen befestigen.
- Aufkleber: flexibel und schnell angebracht auf glatten, festen und sauberen Untergründen wie lackierten Flächen, Metall oder Fahrzeugkarosserien – die wirtschaftliche Lösung für die direkte Kennzeichnung am Flurförderzeug.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Verfügung, mit denen Sie die Sichtbarkeit an die Lichtverhältnisse vor Ort anpassen:
- Weiß (Standard): die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und Scheinwerferlicht – besonders sinnvoll in Verkehrs- und Verladezonen mit Fahrzeugbewegung.
- Nachleuchtend: bleibt auch bei Ausfall der Beleuchtung erkennbar und unterstützt so die Orientierung in schlecht beleuchteten oder abgedunkelten Bereichen.
Formate & Individualisierung
Das runde Verbotszeichen erhalten Sie in mehreren Durchmessern, sodass Sie die passende Größe für den jeweiligen Betrachtungsabstand wählen können:
- Durchmesser 100 mm als praktischer 4er-Satz auf einem Bogen – ideal für die Kennzeichnung mehrerer Fahrzeuge oder Stellen
- Durchmesser 200 mm für nahe Betrachtungsabstände
- Durchmesser 300 mm als vielseitige Standardgröße
- Durchmesser 420 mm für gute Fernwirkung in größeren Hallen
- Durchmesser 600 mm für maximale Sichtbarkeit auf weite Distanz
Wählen Sie größere Formate für weitläufige Verkehrsbereiche und kleinere Varianten für die direkte Anbringung am Fahrzeug. Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Format stellen Sie das Schild passgenau auf Ihre Umgebung ein.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare, sofort verständliche Warnung gegen das Mitfahren auf Flurförderzeugen
- Zwei Materialien wählbar: robustes Aluminium 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen für jede Lichtsituation: weiß, reflektierend RA1, nachleuchtend
- Fünf Formate vom handlichen 4er-Satz bis zum großen Durchmesser 600 mm
- Witterungsbeständige Alu-Variante für den Innen- und Außeneinsatz
- Unterstützt die betriebliche Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
- Einfache Montage an Fahrzeugen, Wänden, Toren und Pfosten
Mit diesem Verbotszeichen kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche rund um Gabelstapler und Flurförderzeuge zuverlässig und professionell. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie die benötigte Kennzeichnung direkt hier im Shop.
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