Das Verbotszeichen „Mit Fahrrädern befahren verboten“ signalisiert unmissverständlich, dass das Befahren eines bestimmten Bereichs mit dem Fahrrad untersagt ist. Als klassisches Verbotsschild sorgt es für klare Verhältnisse, schützt Fußgänger sowie Nutzer und hilft dabei, Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo das Radfahren aus Sicherheits- oder Ordnungsgründen ausgeschlossen werden soll. Die eindeutige Bildsymbolik wird intuitiv verstanden und benötigt keine sprachlichen Erläuterungen – ein wichtiger Vorteil an stark frequentierten oder international genutzten Orten.
- Fußgängerzonen, Passagen und Einkaufsstraßen
- Parkanlagen, Grünanlagen und Erholungsflächen
- Schul- und Betriebsgelände, Innenhöfe und Zufahrten
- Bahnsteige, Bahnhofsvorplätze und öffentliche Gebäude
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Wohnanlagen
- Wander- und Spazierwege, auf denen der Radverkehr nicht erwünscht ist
Durch die deutliche Kennzeichnung werden Nutzer frühzeitig auf das Verbot hingewiesen, sodass Gefahrenstellen entschärft und die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Material & Ausführung
Das Schild steht in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen zur Verfügung, sodass Sie für jeden Anwendungsort die passende Variante auswählen können:
- Alu 2 mm: Die robuste Aluminiumausführung ist stabil, witterungsbeständig und langlebig. Sie eignet sich besonders gut für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich, etwa an Wänden, Pfosten oder Zäunen.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante lässt sich schnell und unkompliziert anbringen. Sie ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Glasflächen oder Metall.
Zusätzlich haben Sie die Wahl zwischen drei Materialausführungen:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung überzeugt durch klaren Kontrast und gute Erkennbarkeit bei Tageslicht.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und bei Anleuchtung durch Scheinwerfer oder Lampen – besonders vorteilhaft an Zufahrten und schlecht beleuchteten Bereichen.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung ist auch ohne aktive Lichtquelle noch eine gewisse Zeit erkennbar und eignet sich für Bereiche, in denen es zeitweise dunkel werden kann.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen zu Ihrem Anbringungsort und der gewünschten Erkennbarkeitsdistanz passt, bieten wir mehrere Durchmesser an. Kleinere Formate eignen sich für Türen und nahe Blickpunkte, während größere Schilder auch aus der Distanz sofort ins Auge fallen.
- Durchmesser 100 mm (4er Satz auf Bogen) – praktisch für mehrere kleine Kennzeichnungen
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm – für große Wirkung und weite Sichtbarkeit
Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Format stellen Sie sich das passende Verbotsschild individuell für Ihren Bedarf zusammen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige Bildsymbolik – ohne Sprachbarrieren verständlich
- Wahl zwischen robustem Alu 2 mm und flexiblem Aufkleber
- Drei Ausführungen: Standard, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate vom handlichen 100-mm-Satz bis 600 mm Durchmesser
- Für Innen- und Außeneinsatz geeignet
- Erhöht die Sicherheit und schafft klare Verhältnisse
- Schnell einsetzbar und vielseitig anbringbar
Mit dem Verbotszeichen „Mit Fahrrädern befahren verboten“ kennzeichnen Sie betroffene Bereiche zuverlässig und normgerecht verständlich. Wählen Sie einfach die passende Kombination aus Material, Ausführung und Format und bestellen Sie das gewünschte Schild bequem online.
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