Das Verbotszeichen „Inlineskating und Skateboarding verboten“ weist unmissverständlich darauf hin, dass das Befahren einer Fläche mit Inlineskates, Rollerskates oder Skateboards untersagt ist. Als rundes Verbotsschild mit dem international verständlichen Symbol schützt es vor Unfällen, Sachschäden und ungewollter Nutzung sensibler Bereiche und schafft klare Verhältnisse für Passanten, Kunden und Besucher.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo rollende Sportgeräte zu Gefahren oder Beschädigungen führen können, sorgt dieses Verbotsschild für eindeutige Orientierung. Das Piktogramm ist ohne Sprachbarriere verständlich und eignet sich damit auch für stark frequentierte, öffentliche Orte.
- Fußgängerzonen, Einkaufspassagen und Ladenvorplätze
- Parkhäuser, Tiefgaragen und Zufahrten
- Schulhöfe, Universitätsgelände und öffentliche Einrichtungen
- Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
- Bahnhöfe, Haltestellen und Verkehrsflächen
- Firmengelände, Betriebshöfe und Lagerbereiche
- Parkanlagen, Spielplätze und Wohnanlagen
Durch die klare Bildsprache lässt sich das Verbot schnell erfassen – ein wichtiger Beitrag zur Unfallverhütung und zum Schutz empfindlicher Beläge und Einrichtungen.
Material & Ausführung
Sie wählen zwischen zwei bewährten Trägermaterialien, die sich für unterschiedliche Montagesituationen eignen:
- Alu 2 mm: Die stabile Aluminiumtafel ist robust, formstabil und witterungsbeständig – ideal für die dauerhafte Anbringung im Außenbereich, etwa an Wänden, Pfosten oder Zäunen.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folie ist besonders flexibel und eignet sich für glatte, feste und saubere Untergründe wie Glas, Metall oder lackierte Flächen – eine schnelle und kostengünstige Lösung.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Wahl, die Sie an die Lichtverhältnisse und Anforderungen vor Ort anpassen können:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – empfehlenswert für Zufahrten, Parkflächen und schlecht beleuchtete Wege.
- Nachleuchtend: Diese Variante speichert Licht und bleibt auch nach dem Erlöschen der Lichtquelle noch erkennbar – ideal für Innenbereiche, in denen die Beleuchtung ausfallen kann.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen zur jeweiligen Betrachtungsentfernung und zum Anbringungsort passt, ist es in mehreren runden Formaten erhältlich. Kleinere Durchmesser eignen sich für den Nahbereich und Türen, größere Formate für Flächen, die aus der Distanz erkennbar sein sollen.
- Durchmesser 100 mm – praktisch als 4er-Satz auf einem Bogen für die Mehrfachkennzeichnung
- Durchmesser 200 mm – für den Nahbereich und übersichtliche Zonen
- Durchmesser 300 mm – die vielseitige Standardgröße
- Durchmesser 420 mm – gut sichtbar auf größeren Flächen
- Durchmesser 600 mm – für weite Betrachtungsabstände und stark frequentierte Areale
So kombinieren Sie Material, Ausführung und Größe genau nach Ihrem Bedarf – von der einzelnen Kennzeichnung bis zur flächendeckenden Beschilderung eines ganzen Geländes.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges Piktogramm – ohne Sprachbarriere sofort verständlich
- Zwei Materialoptionen – robuste Aluminiumtafel oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen – Standard, reflektierend RA1 oder nachleuchtend
- Fünf Formate – von 100 mm bis 600 mm Durchmesser
- Witterungsbeständig in der Aluminium-Ausführung für den Außeneinsatz
- Vielseitig einsetzbar von der Fußgängerzone bis zum Firmengelände
- Beitrag zur Unfallverhütung und zum Schutz von Flächen und Einrichtungen
Wählen Sie einfach die passende Kombination aus Material, Ausführung und Größe und sorgen Sie mit dem Verbotszeichen „Inlineskating und Skateboarding verboten“ für klare Regeln und mehr Sicherheit an Ihrem Standort.
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