Das Verbotszeichen „In die Schüttung greifen ist verboten“ warnt zuverlässig vor dem Hineingreifen in offene Schüttungen und Einfülltrichter und schützt so vor schweren Verletzungen. Als klar erkennbares Sicherheitszeichen kommuniziert es das Verbot auf einen Blick – auch bei hektischem Betriebsablauf.
Einsatzbereiche & Anwendung
Schüttungen, Einfülltrichter und Materialbehälter bergen erhebliche Gefahren durch bewegte Teile, Fördermechanik oder nachrutschendes Schüttgut. Dieses Verbotsschild macht unmissverständlich deutlich, dass ein Hineingreifen untersagt ist, und trägt so aktiv zur Unfallverhütung bei.
- Produktions- und Fertigungsbetriebe mit Schüttgutverarbeitung
- Recycling- und Entsorgungsanlagen sowie Sortieranlagen
- Lebensmittel-, Futtermittel- und Landwirtschaftsbetriebe mit Einfülltrichtern
- Baustoff-, Zement- und Mörtelverarbeitung
- Silos, Trichter, Aufgabestationen und Fördertechnik
- Werkstätten, Lagerhallen und industrielle Anlagen mit offenen Materialaufgaben
Platzieren Sie das Schild gut sichtbar direkt an oder oberhalb der Gefahrenstelle, sodass es vor dem Einfüllvorgang wahrgenommen wird. Besonders in Bereichen mit Publikums- oder Personalverkehr sorgt die eindeutige Kennzeichnung für die nötige Aufmerksamkeit.
Material & Ausführung
Das Verbotszeichen ist in zwei bewährten Materialvarianten erhältlich, die sich für unterschiedliche Anbringungssituationen eignen:
- Aluminium 2 mm: robust, formstabil und witterungsbeständig. Diese Ausführung eignet sich für den langfristigen Einsatz im Innen- und Außenbereich und lässt sich unkompliziert an Wänden, Anlagen oder Halterungen montieren.
- Aufkleber (Folie): die flexible und platzsparende Lösung für glatte, feste und saubere Untergründe. Ideal zur direkten Kennzeichnung von Maschinen, Gehäusen, Trichtern oder Behältern.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Wahl, die Sie passend zu Ihren Lichtverhältnissen kombinieren können:
- Weiß (Standard): die klassische, kontrastreiche Ausführung für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – vorteilhaft in Bereichen mit Fahrzeugverkehr oder schwacher Beleuchtung.
- Nachleuchtend: bleibt auch nach dem Abschalten der Beleuchtung erkennbar und bietet zusätzliche Orientierung bei Stromausfall oder in dunklen Umgebungen.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen optimal zur Anbringungssituation und zum benötigten Erkennungsabstand passt, bieten wir es in mehreren runden Formaten an. Größere Durchmesser erhöhen die Fernwirkung und eignen sich für weitläufige Hallen oder Außenbereiche, während kleinere Formate ideal zur Direktkennzeichnung an Maschinen und Anlagen sind.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im Format 100 mm eignet sich besonders zur mehrfachen Kennzeichnung identischer Gefahrenstellen – etwa an mehreren Einfülltrichtern oder Maschinen. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Größe passend zu Ihrem Einsatzort.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige Warnung vor dem Hineingreifen in Schüttungen und Trichter
- Zwei Materialoptionen: robustes Alu 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf runde Formate von 100 bis 600 mm für jeden Erkennungsabstand
- Praktischer 4er-Satz für die Mehrfachkennzeichnung erhältlich
- Für Innen- und Außenbereich sowie industrielle Umgebungen geeignet
- Unterstützt aktiv die Unfallverhütung und den Arbeitsschutz
Kennzeichnen Sie Gefahrenstellen an Schüttungen und Einfülltrichtern rechtzeitig und deutlich. Wählen Sie Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie das Verbotszeichen „In die Schüttung greifen ist verboten“ direkt in Ihrer Wunschvariante.
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