Das Verbotszeichen „Gitter barfuß betreten verboten“ ist ein rundes Sicherheitsschild, das unmissverständlich davor warnt, Gitterroste, Gitterböden oder ähnliche Untergründe ohne festes Schuhwerk zu betreten. Mit seiner klaren Bildsymbolik verhindert es Verletzungen und trägt zu einem sicheren Arbeits- und Bewegungsumfeld bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Gitterroste und offene Gitterkonstruktionen finden sich an zahlreichen Orten, an denen barfuß gehen ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellt. Dieses Verbotsschild sorgt dafür, dass Beschäftigte und Besucher rechtzeitig auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden.
- Industrieanlagen und Produktionsstätten mit begehbaren Gitterrosten
- Laufstege, Podeste und Zwischenebenen aus Metallgittern
- Schwimmbäder, Wellnessbereiche und Umkleiden mit Gitterabläufen
- Werkstätten, Lagerhallen und technische Betriebsräume
- Baustellen und temporäre Einrichtungen mit Gitterbelägen
- Klär- und Wasserwerke sowie andere technische Außenanlagen
Überall dort, wo Menschen barfuß unterwegs sein könnten – etwa in nassen oder feuchten Bereichen – hilft das Schild, Fußverletzungen und Stürze wirksam zu vermeiden.
Material & Ausführung
Das Verbotszeichen ist in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen erhältlich, sodass Sie das Schild passend zum jeweiligen Einsatzort auswählen können.
- Aluminium 2 mm: robust, formstabil und witterungsbeständig – ideal für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich sowie an Orten mit Feuchtigkeit oder mechanischer Beanspruchung.
- Aufkleber (Folie): die praktische Lösung für glatte, feste und saubere Untergründe wie Metall, Glas oder lackierte Flächen – schnell angebracht und platzsparend.
Zusätzlich stehen verschiedene Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): die klassische Variante mit hohem Kontrast und guter Erkennbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – empfehlenswert für schlecht beleuchtete oder verkehrsnahe Bereiche.
- Nachleuchtend: auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar und daher besonders geeignet für Bereiche, in denen mit Stromausfall oder Dunkelheit zu rechnen ist.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen an jeder Stelle optimal wahrgenommen wird, bieten wir es in mehreren Durchmessern an. So wählen Sie die Größe passend zur Betrachtungsentfernung und zum verfügbaren Platz.
- Durchmesser 100 mm (praktisch als 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm für den Nahbereich
- Durchmesser 300 mm als vielseitige Standardgröße
- Durchmesser 420 mm für größere Erkennungsdistanzen
- Durchmesser 600 mm für weithin sichtbare Kennzeichnung
Kleinere Formate eignen sich zur Kennzeichnung einzelner Zugänge oder Geräte, während die großen Durchmesser auch aus der Ferne sofort ins Auge fallen. Der 4er-Satz ist ideal, wenn mehrere Stellen gleichzeitig gekennzeichnet werden sollen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige Bildsymbolik – warnt zuverlässig vor dem Barfußbetreten von Gittern
- Wahlweise als robustes Aluminiumschild oder praktischer Aufkleber
- Drei Ausführungen: Standard weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate vom kompakten 4er-Satz bis zum großen 600-mm-Schild
- Für Innen- und Außenbereich sowie feuchte Umgebungen geeignet
- Schnelle, unkomplizierte Montage
- Trägt aktiv zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit bei
Mit dem Verbotszeichen „Gitter barfuß betreten verboten“ statten Sie Ihre Anlagen, Werkstätten und öffentlichen Bereiche mit einer klaren, dauerhaften Gefahrenkennzeichnung aus. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie direkt in unserem Shop.
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