Das Verbotszeichen „Benutzen des unvollständigen Gerüstes verboten“ nach DIN EN ISO 7010 (P 025) warnt zuverlässig vor der Nutzung nicht fertiggestellter oder freigegebener Gerüste. Mit dem international genormten Symbol – der durchgestrichenen roten Verbotsscheibe – ist die Botschaft ohne Sprachbarriere sofort verständlich und trägt so aktiv zur Unfallverhütung auf Baustellen und Arbeitsplätzen bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Unvollständige Gerüste zählen zu den häufigsten Gefahrenquellen im Bau- und Handwerksumfeld. Fehlende Beläge, nicht montierte Geländer oder unzureichend verankerte Bauteile erhöhen das Absturz- und Verletzungsrisiko erheblich. Dieses Verbotsschild kennzeichnet klar, dass ein Gerüst noch nicht betreten oder benutzt werden darf.
- Baustellen und Neubauprojekte im Hoch- und Tiefbau
- Sanierungs-, Renovierungs- und Fassadenarbeiten
- Industrieanlagen und Wartungsbereiche
- Gerüstbauunternehmen und Vermietbetriebe
- Zugänge zu noch nicht freigegebenen Gerüstabschnitten
Angebracht wird das Verbotszeichen idealerweise gut sichtbar am Gerüstzugang, an Aufstiegen oder an Absperrungen, sodass jede Person vor dem Betreten auf das Nutzungsverbot aufmerksam wird.
Material & Ausführung
Damit das Schild zu Ihrem jeweiligen Einsatzort passt, stehen zwei Materialvarianten und drei Ausführungen zur Auswahl:
- Aluminium 2 mm: Das robuste Alu-Schild ist stabil, formbeständig und witterungsbeständig. Es eignet sich besonders für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich sowie an stärker beanspruchten Standorten.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante ist flexibel einsetzbar und lässt sich schnell und einfach auf glatten, festen und sauberen Untergründen anbringen – etwa auf Gerüstteilen, Türen oder Metallflächen.
Zusätzlich wählen Sie die passende Materialausführung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei ausreichender Beleuchtung.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für Bereiche mit wechselnden Lichtverhältnissen oder Nachtbetrieb.
- Nachleuchtend: Diese Variante lädt sich bei Lichteinfall auf und bleibt anschließend auch ohne Lichtquelle erkennbar. Das erhöht die Orientierung bei Stromausfall oder in dunklen Umgebungen.
Formate & Individualisierung
Das Verbotszeichen P 025 ist in mehreren runden Formaten erhältlich, sodass Sie die Größe an Betrachtungsabstand und Standort anpassen können. Größere Durchmesser sorgen für eine bessere Fernwirkung, während kleinere Formate sich für kürzere Distanzen und kompakte Anbringungsstellen eignen.
- Durchmesser 100 mm (4er-Satz auf Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der praktische 4er-Satz im kleinen Format eignet sich besonders für die Mehrfachkennzeichnung an verschiedenen Zugängen oder Gerüstabschnitten. Für weithin sichtbare Warnhinweise empfehlen sich die großen Durchmesser.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Genormtes Symbol nach DIN EN ISO 7010 (P 025) – international verständlich
- Auswahl zwischen robustem Aluminium und flexiblem Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate vom 4er-Satz bis zum großen Durchmesser
- Klare, sprachneutrale Kommunikation des Nutzungsverbots
- Für den Innen- und Außeneinsatz geeignet
- Unterstützt aktiv die Absturz- und Unfallverhütung am Gerüst
Mit dem Verbotsschild „Benutzen des unvollständigen Gerüstes verboten“ schaffen Sie eine eindeutige Kennzeichnung, die Ihre Mitarbeitenden und Besucher zuverlässig schützt. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format passend zu Ihrem Einsatzbereich und bestellen Sie Ihr Wunschschild bequem online.
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