Das Verbotszeichen „Barfußlaufen verboten“ weist eindeutig darauf hin, dass das Betreten eines Bereichs ohne festes Schuhwerk untersagt ist. Als praxiserprobtes Verbotsschild schützt es Personen vor Verletzungen und unterstützt Sie dabei, klare Sicherheitsregeln sichtbar und verständlich zu kommunizieren.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Barfußlauf-Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo offenes oder ungeschütztes Betreten mit bloßen Füßen ein Risiko darstellt. Es macht Mitarbeiter, Besucher und Gäste unmittelbar darauf aufmerksam, dass geeignetes Schuhwerk erforderlich ist.
- Produktions- und Fertigungshallen mit scharfkantigen, heißen oder schweren Materialien
- Werkstätten, Lager und Bereiche mit Gabelstapler- oder Maschineneinsatz
- Baustellen und Handwerksbetriebe
- Küchen, Lebensmittelbetriebe und gewerbliche Verarbeitungsräume
- Technikräume, Heizungs- und Anlagenbereiche
- Bereiche mit Rutsch-, Splitter- oder Verletzungsgefahr
Durch die eindeutige Bildsprache des Verbotszeichens wird die Botschaft auch ohne Sprachkenntnisse sofort erfasst – ein wichtiger Vorteil in Betrieben mit internationalem Publikum oder wechselnden Besuchergruppen.
Material & Ausführung
Das Schild ist in zwei robusten Materialvarianten erhältlich, sodass Sie die passende Lösung für Ihren jeweiligen Einsatzort wählen können:
- Alu 2 mm: Die stabile Aluminiumausführung ist besonders langlebig, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich ideal für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich und lässt sich einfach an Wänden, Türen oder Ständern montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante ist flexibel und schnell angebracht. Sie haftet zuverlässig auf glatten, festen und sauberen Untergründen und ist eine wirtschaftliche Lösung für die unkomplizierte Kennzeichnung.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Auswahl, mit denen Sie die Sichtbarkeit an Ihre Umgebung anpassen:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und bei Anstrahlung durch Scheinwerfer oder Taschenlampen – ideal für schlecht beleuchtete Zonen.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung bleibt auch nach dem Ausschalten der Lichtquelle noch erkennbar und bietet zusätzliche Orientierung bei Stromausfall oder in abgedunkelten Umgebungen.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotsschild optimal zu Ihrer Einsatzsituation passt, bieten wir mehrere Durchmesser an. So lässt sich die Größe an die gewünschte Erkennungsweite und die verfügbare Montagefläche anpassen:
- Durchmesser 100 mm (4er Satz auf Bogen) – praktisch für die Mehrfachkennzeichnung auf kleiner Fläche
- Durchmesser 200 mm – für den Nahbereich und kleinere Anbringungsorte
- Durchmesser 300 mm – vielseitige Standardgröße für die meisten Einsatzzwecke
- Durchmesser 420 mm – für größere Erkennungsweiten und Hallen
- Durchmesser 600 mm – gut sichtbar auch aus größerer Entfernung
Kombinieren Sie einfach das passende Material, die gewünschte Ausführung und das benötigte Format, um eine Kennzeichnung zu erhalten, die exakt zu Ihren Anforderungen passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges Verbotszeichen mit international verständlicher Bildsprache
- Wählbar als robustes Alu 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate von 100 mm bis 600 mm Durchmesser
- Für Innen- und Außenbereich geeignet
- Schnelle und einfache Montage
- Praxiserprobte Sicherheitskennzeichnung für unterschiedlichste Einsatzorte
Mit dem Verbotszeichen „Barfußlaufen verboten“ schaffen Sie klare Verhältnisse und beugen Verletzungen wirksam vor. Wählen Sie jetzt die passende Kombination aus Material, Ausführung und Größe und bestellen Sie Ihr Verbotsschild bequem im Shop.
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