Das Verbotszeichen „Angeln verboten“ ist ein rundes Hinweisschild, mit dem Sie das Fischen an privaten Gewässern, in Schutzzonen oder in gesperrten Bereichen klar und unmissverständlich untersagen. Es kommuniziert das Verbot auf einen Blick und hilft, Konflikte, unerlaubtes Angeln und mögliche Schäden am Gewässer zu vermeiden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Angelverbotsschild eignet sich überall dort, wo das Angeln aus rechtlichen, ökologischen oder Sicherheitsgründen nicht gestattet ist. Als klassisches Verbotszeichen ist es sofort verständlich und richtet sich an Angler, Spaziergänger und Besucher gleichermaßen.
- An Teichen, Seen, Weihern und Fischzuchtanlagen in privatem Besitz
- In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie an geschützten Uferzonen
- An Bächen, Flüssen und Kanälen mit Angelverbot
- An kommunalen Gewässern, Wasserreservoirs und Löschteichen
- In Bereichen, in denen die Fischbestände geschont werden sollen
- An Zufahrten, Stegen, Uferwegen und Grundstücksgrenzen
Durch die deutliche, international verständliche Bildsprache des Verbotszeichens wird das Angelverbot auch ohne Textkenntnisse erfasst – ein Vorteil an stark frequentierten Erholungs- und Freizeitgewässern.
Material & Ausführung
Sie können das Schild passend zu Ihrem Einsatzort und zur gewünschten Haltbarkeit auswählen:
- Alu 2 mm: Eine robuste, formstabile Aluminiumplatte, die sich besonders für den dauerhaften Außeneinsatz eignet. Aluminium ist witterungsbeständig, rostet nicht und bleibt auch bei Feuchtigkeit an Gewässern langlebig. Die 2 mm starke Ausführung lässt sich sicher an Pfosten, Zäunen oder Wänden montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante ist die praktische Lösung für glatte, feste und saubere Untergründe. Sie bringen das Verbotszeichen schnell und ohne Bohren an Türen, Toren, Schaukästen oder Trägerplatten an.
Zusätzlich stehen drei Oberflächenausführungen zur Wahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast und guter Erkennbarkeit bei Tageslicht.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für Uferwege, Zufahrten und schlecht beleuchtete Bereiche.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung nimmt Licht auf und bleibt anschließend auch ohne Lichtquelle für eine gewisse Zeit erkennbar, was die Orientierung bei Dämmerung und Nacht unterstützt.
Formate & Individualisierung
Das Verbotszeichen „Angeln verboten“ ist in mehreren runden Größen erhältlich, sodass Sie das Schild optimal an Betrachtungsabstand und Montageort anpassen können:
- Durchmesser 100 mm – als praktischer 4er-Satz auf einem Bogen, ideal für die Kennzeichnung mehrerer Punkte oder für kleine Flächen
- Durchmesser 200 mm – für den Nahbereich und kompakte Montageorte
- Durchmesser 300 mm – der vielseitige Allrounder für die meisten Standardanwendungen
- Durchmesser 420 mm – gut sichtbar aus mittlerer Entfernung
- Durchmesser 600 mm – für große Distanzen, weitläufige Gewässer und stark frequentierte Bereiche
Kombinieren Sie Größe, Material und Ausführung frei miteinander, um für jeden Standort die passende Lösung zu erhalten – vom dezenten Hinweis am Steg bis zum weithin sichtbaren Verbotszeichen am Ufer.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klar verständliches Verbotszeichen mit international bekannter Bildsprache
- Wahlweise als robustes Aluminiumschild oder als flexibler Aufkleber
- Drei Oberflächen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend für jede Lichtsituation
- Fünf Größen von 100 bis 600 mm Durchmesser für Nah- und Fernbereiche
- Witterungsbeständige Ausführung für den dauerhaften Einsatz am Gewässer
- Einfache Montage an Pfosten, Zäunen, Toren oder glatten Untergründen
- Ideal für private, kommunale und geschützte Gewässer
Mit dem Verbotsschild „Angeln verboten“ kennzeichnen Sie Ihr Gewässer eindeutig und rechtssicher nach außen. Wählen Sie einfach die gewünschte Größe, das passende Material und die Ausführung – und bestellen Sie das Schild direkt in der für Sie idealen Kombination.
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