Das Verbotsschild „Skatern verboten – SP“ weist unmissverständlich darauf hin, dass das Befahren einer Fläche mit Skateboards, Rollerblades oder ähnlichen Rollsportgeräten nicht gestattet ist. Als klar erkennbares Verbotszeichen sorgt es für Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen und privaten Flächen und beugt Konflikten sowie Beschädigungen vor.
Einsatzbereiche & Anwendung
Skaten und BMX-Fahren erfreuen sich großer Beliebtheit – nicht jede Fläche ist jedoch dafür geeignet. Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Kommunen, Betriebe und private Eigentümer eindeutig, wo das Skaten untersagt ist. Das großformatige Schild ist bereits aus der Ferne gut sichtbar und lässt keinen Interpretationsspielraum zu.
- Fußgängerzonen, Marktplätze und Einkaufspassagen
- Parkanlagen, Grünflächen und Spielplätze
- Schulhöfe, Kindergärten und öffentliche Einrichtungen
- Tiefgaragen, Parkhäuser und Zufahrten
- Firmengelände, Betriebshöfe und Gewerbeflächen
- Vorplätze von Bahnhöfen, Ämtern und Verwaltungsgebäuden
Gerade auf empfindlichen Bodenbelägen, in verkehrsberuhigten Bereichen oder dort, wo Skaten eine Gefahr für Fußgänger darstellen könnte, schafft das Schild eine rechtssichere und für jedermann verständliche Kennzeichnung.
Material & Ausführung
Das Verbotsschild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist robust, witterungsbeständig und rostet nicht – ideal für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich. Das Material bleibt formstabil und behält seine Optik auch bei Sonne, Regen und Frost über lange Zeit.
Für die Oberfläche stehen drei Ausführungen zur Wahl, die sich an unterschiedliche Sichtverhältnisse und Standorte anpassen lassen:
- Weiß (Standard): Die klassische Variante mit klarem, kontrastreichem Druck für gut ausgeleuchtete Bereiche und typische Tageslichtsituationen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Folie verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – besonders sinnvoll an Zufahrten, Parkflächen und schlecht beleuchteten Orten.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung nimmt Umgebungslicht auf und bleibt auch ohne aktive Lichtquelle für eine gewisse Zeit erkennbar – vorteilhaft an Stellen mit eingeschränkter Beleuchtung.
Formate & Individualisierung
Das Schild wird im großzügigen Format 620 x 830 mm geliefert. Diese Größe sorgt für eine hohe Fernwirkung und stellt sicher, dass das Verbot bereits aus einiger Entfernung wahrgenommen wird. Damit eignet sich das Schild ideal für weitläufige Flächen und Standorte mit hohem Publikumsverkehr.
- Auswahl zwischen weißer Standardausführung, reflektierender RA1-Folie und nachleuchtender Variante
- Stabiles Aluminium für den zuverlässigen Dauereinsatz im Innen- und Außenbereich
- Passend zur Kategorie kommunale Beschilderung für Spiel-, Sport-, Skate- und BMX-Anlagen
So lässt sich das Verbotsschild passgenau auf den jeweiligen Aufstellort und die Lichtverhältnisse abstimmen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm) – witterungsbeständig und langlebig
- Großes Format 620 x 830 mm für hohe Sichtbarkeit und Fernwirkung
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Eindeutige Kennzeichnung ohne Interpretationsspielraum
- Vielseitig einsetzbar auf kommunalen, privaten und gewerblichen Flächen
- Geeignet für Innen- und Außenbereich
- Wartungsarm und dauerhaft formstabil
Mit dem Verbotsschild „Skatern verboten – SP“ schaffen Sie klare Verhältnisse und schützen empfindliche Flächen sowie Passanten zuverlässig. Wählen Sie einfach die passende Ausführung und statten Sie Ihren Standort mit einer professionellen, gut sichtbaren Beschilderung aus.
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