Das Verbotsschild „Pflanzen pflücken verboten“ ist die klare Lösung, um wertvolle Bepflanzungen in öffentlichen und privaten Grünflächen wirksam zu schützen. Mit einer eindeutigen Botschaft sensibilisiert das Verbotszeichen Besucherinnen und Besucher dafür, Blumen, Sträucher und andere Gewächse unberührt zu lassen. So bleiben Beete, Parks und Anlagen dauerhaft in ihrem gepflegten Zustand.
Einsatzbereiche & Anwendung
Als Teil der kommunalen Beschilderung für Grünflächen kommt dieses Verbotsschild überall dort zum Einsatz, wo Pflanzen besonders schützenswert sind und der Zugriff durch Passanten unterbunden werden soll. Es eignet sich für eine Vielzahl von Orten im Innen- und Außenbereich:
- Öffentliche Parks, Grünanlagen und Stadtgärten
- Botanische Gärten, Arboreten und Schaugärten
- Friedhöfe und Gedenkstätten mit gärtnerischen Anlagen
- Blumenbeete, Rabatten und Staudenpflanzungen entlang von Wegen
- Schul- und Kindergartengärten sowie Lehrgärten
- Hotelanlagen, Kurgärten und öffentliche Erholungsflächen
- Private und gemeinschaftlich genutzte Grünbereiche von Wohnanlagen
Durch die eindeutige Kennzeichnung wird das Pflücken, Ausgraben und Beschädigen von Pflanzen frühzeitig verhindert. Das Schild wirkt präventiv und trägt dazu bei, dass gärtnerische Investitionen und die natürliche Vielfalt einer Fläche langfristig erhalten bleiben.
Material & Ausführung
Gefertigt wird das Verbotsschild aus Aluminium mit 2 mm Stärke. Dieses Material ist besonders robust, formstabil und witterungsbeständig, sodass es sich hervorragend für die dauerhafte Montage im Außenbereich eignet. Aluminium rostet nicht, ist leicht zu reinigen und behält seine Optik auch bei Sonne, Regen und Frost über lange Zeit.
Für die Sichtbarkeit stehen Ihnen drei Materialausführungen zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische Variante mit klarem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei Tageslicht – ideal für gut beleuchtete Bereiche und den täglichen Einsatz.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Folie verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht. Diese Ausführung empfiehlt sich für Bereiche, die auch in den Abendstunden oder bei geringer Beleuchtung gut erkennbar bleiben sollen.
- Nachleuchtend: Die nachleuchtende Ausführung speichert Licht und bleibt auch ohne aktive Lichtquelle über einen gewissen Zeitraum erkennbar – eine sinnvolle Wahl für schattige oder unbeleuchtete Standorte.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Verbotsschild optimal an den jeweiligen Standort und den gewünschten Abstand zum Betrachter anpassen lässt, bieten wir es in sechs verschiedenen Größen an:
- 200 x 200 mm
- 200 x 300 mm
- 266 x 400 mm
- 400 x 600 mm
- 500 x 750 mm
- 600 x 900 mm
Kleinere Formate eignen sich für dezente Hinweise in unmittelbarer Nähe der Pflanzen, während großformatige Ausführungen bereits aus größerer Entfernung ins Auge fallen und sich für weitläufige Anlagen oder stark frequentierte Wege empfehlen. So finden Sie für jeden Einsatzort und jede Sichtdistanz die passende Kombination aus Größe und Materialausführung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium mit 2 mm Stärke – langlebig und witterungsbeständig
- Für den Innen- und Außeneinsatz geeignet
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Sechs Formate für jeden Standort und jede Sichtdistanz
- Eindeutige Botschaft schützt Beete, Pflanzen und Bepflanzungen
- Ideal für Parks, Gärten, Friedhöfe und öffentliche Grünanlagen
- Pflegeleicht und einfach zu montieren
Mit dem Verbotsschild „Pflanzen pflücken verboten“ setzen Sie ein klares Zeichen für den Schutz Ihrer Grünflächen und sorgen dafür, dass Beete und Bepflanzungen langfristig erhalten bleiben. Wählen Sie einfach das passende Format und die gewünschte Materialausführung für Ihren Standort.
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