Das Verbotsschild „Lebensgefahr – Baden verboten“ warnt unmissverständlich vor gefährlichen Gewässern und untersagt das Baden an Stellen, an denen ein Aufenthalt im Wasser lebensbedrohlich sein kann. Als klar erkennbares Hinweis- und Verbotsschild schützt es Badegäste, Spaziergänger und insbesondere Kinder vor unterschätzten Gefahren und unterstützt Kommunen sowie Betreiber bei der Erfüllung ihrer Sicherungs- und Verkehrssicherungspflichten.
Einsatzbereiche & Anwendung
Nicht jedes Gewässer eignet sich zum Baden – tiefe, strömende oder unübersichtliche Wasserflächen bergen erhebliche Risiken. Dieses Verbotsschild macht deutlich, dass hier keinerlei Baden gestattet ist, und sorgt so für Klarheit im öffentlichen Raum.
- Kanäle, Flüsse und Bäche mit starker Strömung
- Baggerseen, Kiesgruben und ehemalige Abbaugewässer
- Stauseen, Rückhaltebecken und Regenrückhalteanlagen
- Hafenbecken, Schleusen und Wasserbaustellen
- Teiche, Weiher und Löschwasserentnahmestellen
- Uferbereiche mit steilen Böschungen oder unbekannter Tiefe
Gerade an unbewachten Gewässern ist eine gut sichtbare Beschilderung wichtig, um Passanten frühzeitig auf die Lebensgefahr aufmerksam zu machen und im Zweifelsfall auch rechtlich abgesichert zu sein.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist robust, witterungsbeständig und rostet nicht – Eigenschaften, die es ideal für den dauerhaften Einsatz im Freien und in unmittelbarer Nähe von Wasser machen. Die stabile Platte behält auch bei Nässe, Sonne und Frost ihre Form und Farbe über lange Zeit.
Für die Sichtbarkeit stehen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei Tageslicht – die wirtschaftliche Lösung für gut einsehbare Standorte.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Folie wirft einfallendes Licht zurück und verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht. Ideal für Standorte, die auch in der Dämmerung oder nachts wahrgenommen werden sollen.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung speichert Tageslicht und leuchtet anschließend auch ohne aktive Lichtquelle nach. So bleibt der Warnhinweis bei Dunkelheit erkennbar – besonders sinnvoll an schwer beleuchteten Uferabschnitten.
Formate & Individualisierung
Damit das Schild optimal zum jeweiligen Standort und zur gewünschten Fernwirkung passt, ist es in vier praktischen Größen erhältlich:
- 300 x 200 mm – kompakt für Nahbereiche und beengte Montageorte
- 400 x 266 mm – ausgewogenes Standardformat für die meisten Anwendungen
- 600 x 400 mm – gut sichtbar auch aus mittlerer Entfernung
- 750 x 500 mm – maximale Fernwirkung für weitläufige Gewässer und Uferbereiche
Wählen Sie Format und Materialausführung je nach Umgebung, Beleuchtungssituation und gewünschter Sichtbarkeit. So lässt sich die Beschilderung passgenau auf Ihren Einsatzort abstimmen – vom kleinen Teich bis zum großflächigen Stausee.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Deutliche Warnung vor Lebensgefahr und klares Badeverbot
- Robustes, witterungs- und korrosionsbeständiges Aluminium (2 mm)
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 oder nachleuchtend
- Vier Formate von 300 x 200 mm bis 750 x 500 mm
- Optimale Sichtbarkeit auch bei Dunkelheit (RA1 bzw. nachleuchtend)
- Unterstützt Betreiber und Kommunen bei der Verkehrssicherungspflicht
- Für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich und an Gewässern geeignet
Sorgen Sie mit dem Verbotsschild „Lebensgefahr – Baden verboten“ für eindeutige Sicherheit an gefährlichen Gewässern. Wählen Sie einfach die passende Größe und Materialausführung und bestellen Sie Ihr Schild bequem online.
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