Das Verbotsschild „Fahrrad und Inlineskating verboten“ weist unmissverständlich darauf hin, dass Radfahren und Inlineskaten in einem bestimmten Bereich nicht gestattet sind. Mit seiner klaren Symbolik sorgt es für Ordnung, Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf – gerade dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Verbotszeichen ist ein bewährtes Zusatzschild im Bereich der kommunalen Beschilderung und wird besonders häufig im schulischen Umfeld eingesetzt. Auf Schulhöfen, Zufahrten und Fußwegen hilft es, Kollisionen zwischen Fußgängern und Fahrenden zu vermeiden und Gefahrenstellen zu entschärfen.
- Schulhöfe, Pausenflächen und Schulwege
- Eingangsbereiche und Zufahrten öffentlicher Gebäude
- Fußgängerzonen, Passagen und überdachte Wege
- Parks, Grünanlagen und Spielplätze
- Betriebsgelände, Krankenhäuser und Verwaltungsgebäude
Überall dort, wo Fußgänger Vorrang haben oder empfindliche Bodenbeläge geschützt werden sollen, schafft das Verbotsschild eine eindeutige und leicht verständliche Regelung – auch ohne lange Erklärungen.
Material & Ausführung
Das Schild besteht aus 2 mm starkem Aluminium. Dieser Werkstoff ist robust, formstabil und witterungsbeständig, sodass sich das Schild sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich eignet. Aluminium rostet nicht und behält seine Optik auch bei dauerhafter Bewitterung.
Für die Materialausführung stehen drei Varianten zur Auswahl, die Sie passend zu Ihrem Einsatzort wählen können:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit gutem Kontrast und klarer Lesbarkeit bei Tageslicht – die wirtschaftliche Lösung für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Folie verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich und eignet sich daher besonders für Zufahrten und Außenbereiche mit Fahrzeugverkehr.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung nimmt Licht auf und bleibt auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar – ideal für Bereiche, in denen die Beleuchtung ausfallen kann oder dauerhaft schwach ist.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotsschild optimal zur Umgebung und zur gewünschten Sichtweite passt, ist es in fünf verschiedenen Größen erhältlich:
- 200 x 300 mm – kompakt für kurze Betrachtungsabstände
- 266 x 400 mm – vielseitig einsetzbar
- 400 x 600 mm – gut sichtbar auf Wegen und Plätzen
- 500 x 750 mm – für größere Distanzen
- 600 x 900 mm – maximale Fernwirkung für Zufahrten und weitläufige Flächen
Kleinere Formate empfehlen sich für die Montage in Augenhöhe an Türen, Toren oder Wänden, während die großen Formate für eine gute Fernwirkung an Masten, Zäunen oder gut einsehbaren Flächen sorgen. So finden Sie für jeden Standort die passende Kombination aus Größe und Ausführung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare, sofort verständliche Symbolik für Fahrrad- und Inlineskating-Verbot
- Robustes Aluminium (2 mm) – witterungsbeständig und langlebig
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate von 200 x 300 mm bis 600 x 900 mm
- Für Innen- und Außenbereich gleichermaßen geeignet
- Ideales Zusatzschild für Schulen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen
- Erhöht die Sicherheit und schützt Fußgänger sowie Bodenbeläge
Mit dem Verbotsschild „Fahrrad und Inlineskating verboten“ regeln Sie den Zutritt effizient und tragen aktiv zu mehr Sicherheit bei. Wählen Sie einfach Format und Materialausführung passend zu Ihrem Einsatzort und bestellen Sie das gewünschte Schild direkt in unserem Shop.
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