Das Schild „Betreten der Eisfläche und Eislaufen ist verboten!“ warnt unmissverständlich vor den Gefahren zugefrorener Gewässer und untersagt das Betreten der Eisdecke. Es dient dem Schutz von Menschen an Teichen, Seen und anderen Wasserflächen und hilft Kommunen sowie privaten Betreibern, ihrer Verkehrssicherungspflicht sichtbar nachzukommen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Im Winter üben zugefrorene Gewässer eine große Anziehungskraft aus – besonders auf Kinder. Die tatsächliche Tragfähigkeit einer Eisfläche lässt sich jedoch von außen kaum einschätzen, wodurch das Einbrechen ins eiskalte Wasser zur ernsten Lebensgefahr wird. Dieses Verbotsschild macht klar auf das Betretungs- und Eislaufverbot aufmerksam und trägt zur Unfallvermeidung bei.
- An öffentlichen und privaten Teichen, Seen und Weihern
- An Baggerseen, Löschteichen und Regenrückhaltebecken
- In Parks, Grünanlagen und an kommunalen Gewässern
- An Uferwegen, Zugängen und Böschungen zu Wasserflächen
- Auf Betriebs- und Firmengeländen mit eigenen Gewässern
Als Bestandteil der kommunalen Beschilderung im Bereich „Gefahren am Gewässer“ eignet sich das Schild ideal zur ganzjährigen Montage an gut sichtbaren Stellen entlang der Uferzonen.
Material & Ausführung
Das Warnschild besteht aus 2 mm starkem Aluminium. Dieses Material ist besonders robust, formstabil und witterungsbeständig – ideal für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich, wo das Schild Regen, Frost, Schnee und UV-Strahlung ausgesetzt ist. Aluminium rostet nicht und behält seine Stabilität auch über viele Jahre.
Für die farbliche und funktionale Ausführung stehen drei Varianten zur Auswahl:
- Weiß (Standard): die klassische, klar erkennbare Ausführung für gut ausgeleuchtete Standorte und den täglichen Einsatz.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche wirft einfallendes Licht – etwa von Taschenlampen oder Fahrzeugscheinwerfern – zurück und verbessert so die Erkennbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit deutlich.
- Nachleuchtend: Diese Variante lädt sich bei Tageslicht auf und bleibt anschließend auch ohne externe Lichtquelle für eine gewisse Zeit sichtbar – vorteilhaft an Orten, die abends oder nachts unbeleuchtet sind.
Formate & Individualisierung
Das Schild wird im praxisgerechten Format 400 x 500 mm geliefert. Diese Größe sorgt für eine gute Fernwirkung und stellt sicher, dass die Warnung schon aus einiger Entfernung wahrgenommen wird. Bei der Bestellung wählen Sie einfach die passende Materialausführung entsprechend Ihrem Standort und den Lichtverhältnissen aus:
- Format: 400 x 500 mm
- Material: Aluminium 2 mm
- Ausführung wählbar: weiß, reflektierend RA1 oder nachleuchtend
So lässt sich das Schild optimal an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anpassen – von der beleuchteten Parkanlage bis zum abgelegenen Uferweg.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare Warnung vor den Gefahren zugefrorener Gewässer
- Robustes Aluminium (2 mm) – witterungsbeständig und langlebig
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 oder nachleuchtend
- Gute Fernwirkung durch das Format 400 x 500 mm
- Unterstützt die Verkehrssicherungspflicht von Kommunen und Betreibern
- Für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet
- Vielseitig einsetzbar an Seen, Teichen und weiteren Gewässern
Mit diesem Verbotsschild schützen Sie Passanten und Anwohner effektiv vor den Risiken dünner Eisflächen und schaffen an Ihrem Gewässer eine klare, gut sichtbare Kennzeichnung. Wählen Sie jetzt die passende Ausführung und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
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